1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen („AB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden (der „Kunde“), der im Auftragsblatt angegeben ist, das wie folgt definiert wird, und MotorK Deutschland GmbH mit Rechtssitz in München, Ringtreuhand GmbH & Co Kg Destouchesstraße 68, 80796 – München, USt.- IdNr. DE309418038, zertifizierte E-Mail-Adresse drivek@pec.it, in der Person des derzeitigen gesetzlichen Vertreters („MotorK“, und zusammen mit dem Kunden die „Parteien“), eine auf europäischer Ebene führende Gesellschaft auf dem Gebiet Sales & Marketing für den Automobilsektor, die auf die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen zur Unterstützung der Digitalisierung des gesamten Autoverkaufsprozesses über eine
cloudbasierte SaaS-Plattform mit der Bezeichnung „SparK“ spezialisiert ist; diese umfasst eine komplette Suite mit Produkten und Diensten für die Unterstützung des gesamten Fahrzeug-Lebenszyklus (Produkte und Dienstleistungen, zusammen die „Dienste“).
1.2. Unbeschadet dessen, welche Definitionen an anderen Stellen in den AB verwendet werden, gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
– Anlagen: hierunter versteht man jede einzelne und alle Anlagen zu den AB, insbesondere: das/die Auftragsdatenblatt/-blätter, das/die Produktdatenblatt/-blätter, das/die Dienstleistungs-Datenblatt/-blätter, die Technische/n Anlagen/n, das DPA und alle weiteren Informationsmaterialien und/oder Dokumente zu den Diensten, die MotorK dem Kunden im Rahmen der Beziehung gemäß den AB bereitstellt. Die Bezugnahme auf die Anlagen der AB führt nicht automatisch zur Notwendigkeit, dass alle erwähnten Dokumente bereitgestellt/unterzeichnet werden müssen, da einige Anlagen nur eventuell vorhanden sind und von den spezifischen Anfragen des Kunden abhängen. Für den Fall von Widersprüchen zwischen den AB und den Anlagen überwiegen die jeweiligen Dokumente wie folgt: Auftragsblatt in Bezug auf dessen Inhalt, Technische Anlage in Bezug auf dessen Inhalt, Produktdatenblatt/Dienstleistungs-Datenblatt in Bezug auf deren Inhalt, DPA, von MotorK bereitgestellte weitere Materialien in Bezug auf deren Inhalt, AB;
– Auftragsblatt: den AB beigelegtes Dokument mit der detaillierten Beschreibung der von Mal zu Mal zwischen den Parteien vereinbarten und von MotorK dem Kunden bereitgestellten Dienste;
– DPA: ein Dokument, mit dem der Kunde MotorK zum Auftragsverarbeiter und/oder Unterauftragsverarbeiter gemäß Art. 28 der Verordnung (EU) Nr. 679/2016 ernennt, wenn die vereinbarungsgemäßen Dienste Tätigkeiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch MotorK vorsehen sollten, bezüglich derer der Kunde Verantwortlicher ist;
– Implementation Period: (sofern erforderlich und in Bezug auf Produkte/Dienstleistungen im Geltungsbereich verlangt) gibt den Zeitraum zwischen der Unterzeichnung des Vertrags/Bestellformulars und dem Tag an, an dem das Produkt/die Dienstleistung bereit ist, geliefert zu werden.
– Produktdatenblatt/Dienstleistungs-Datenblatt: den AB beigelegtes Dokument mit der detaillierten Beschreibung der von MotorK im Rahmen der erbrachten Dienste bereitgestellten Produkte/Dienstleistungen, wie – lediglich beispielsweise – die Produkte WebSparK und LeadSparK/Training- und Coaching-Service, wobei sich der Kunde bereits ab jetzt verpflichtet, dieses genau zu überprüfen, und das sich mit der Unterzeichnung des Auftragsblatts als vollständig akzeptiert versteht;
– Technische Anlage: ein eventuelles Dokument, das vom Kunden unterzeichnet wurde und den AB beigelegt ist, das die Beschreibung der Spezifikationen und technischen Personalisierungen der Dienste enthält, die über das Auftragsdatenblatt vereinbart wurden und die der Kunde ausdrücklich bei MotorK angefordert hat;
– Vereinbarung: verbindliche Vereinbarung zwischen den Parteien, bestehend aus den AB und den Anlagen. 1.3. Die Vereinbarung versteht sich nicht nur mit der Unterzeichnung des Auftragsblatts als akzeptiert und zwischen den Parteien verbindlich, sondern auch beispielsweise mit der Annahme des Kostenvoranschlags, der den AB und den Anlagen vorausgeht, und/oder mit dem vollständigen oder teilweisen Beginn der Bereitstellung der Dienstleistungen („Go Live Date“) – insbesondere durch die Bereitstellung des Zugangs zu den Diensten durch MotorK und/oder die Übersendung der Rechnung seitens MotorK für die Zahlung der Vergütung (wie unten definiert) und/oder die Annahme der Produkte und/oder Dienste gemäß . Ziffer 4.2. Die Vereinbarung überwiegt über jede andere Vereinbarung mit dem gleichen Gegenstand, der auch in Sätzen, Erklärungen oder Korrespondenz zwischen den Parteien enthalten oder angeführt ist; Ergänzungen oder Änderungen an der Vereinbarung sind für die Parteien nicht verbindlich, wenn sie nicht schriftlich bekanntgegeben und von beiden
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Parteien auch per E-Mail oder mit anderen computergestützten Informationsmitteln, die im Folgenden festgelegt sind, ausdrücklich akzeptiert werden.
1.4. Mit der Annahme der Vereinbarung erklärt der Kunde, von MotorK sämtliche notwendigen Informationen zu den Diensten erhalten zu haben und MotorK den Auftrag erteilen zu wollen, die Dienste unter den Bedingungen und Konditionen aus der Vereinbarung abzuwickeln, da sie als für seine Zwecke geeignet und mit diesen konform betrachtet werden.
1.5. Die AB kommen auf sämtliche Anlagen zur Anwendung, die zwischen den Parteien ab der Annahme des ersten Auftragsblatts und für den in der Vereinbarung festgelegten Zeitraum vereinbart wurden. 1.6. Die Dauer der Vereinbarung ist in den Anlagen angegeben. Nach dem Ablauf verlängert sich die Vereinbarung stillschweigend um eine Geltungsdauer, die gleich lang ist wie die anfängliche, in der ersten Anlage angegebene Dauer, es sei denn, eine der Parteien nimmt die Kündigung vor, die per Einschreiben mit Rückschein und/oder zertifizierter E-Mail innerhalb von mindestens 60 (sechzig) Tagen vor dem Ablaufdatum der Vereinbarung bekanntzugeben ist, bzw. bei erfolgter sillschweigender Verlängerung innerhalb von mindestens 60 (sechzig) Tagen vor dem Ende jedes Verlängerungszeitraums; unbeschadet bleiben die im Folgenden geregelten Fälle des Rücktritts oder der Auflösung der Vereinbarung.
1.7. Zwischen den Parteien wird ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde bei jeder Erneuerung des Vertrages anerkennt und akzeptiert, dass er automatisch der zum Zeitpunkt der Erneuerung aktuellsten Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von MotorK unterliegt. Die aktuelle Fassung der AGB wird dem Kunden auf der Website von MotorK zugänglich gemacht
2.1 MotorK verpflichtet sich, dem Kunden die Dienste zu den Bedingungen und Konditionen aus der Vereinbarung bereitzustellen. Es versteht sich auf jeden Fall zwischen den Parteien, dass alles, was nicht in den beigeschlossenen Anlagen vorgesehen ist, rein beispielsweise alle Tätigkeiten, die mit den Diensten zusammenhängen und/oder diese ergänzen, als von der Vereinbarung ausgeschlossen zu verstehen ist und als solche Gegenstand einer getrennten Bezifferung sowie einer spezifischen schriftlichen Vereinbarung sein müssen, die durch eigene Anlagen geregelt sein muss.
2.2 Die AB kommen auf alle zwischen den Parteien vereinbarten Anlagen zur Anwendung, unbeschadet des Rechts von MotorK, die AB zu aktualisieren und dem Kunden den neuen Text umgehend schriftlich bekannt zu geben, wobei sich versteht, dass die neuen AB in diesem Fall ausschließlich auf die Dienste aus den Anlagen zur Anwendung kommen, die nach der Bekanntgabe der neuen AB akzeptiert wurden.
2.3 MotorK verpflichtet sich, die Dienste mit der erforderlichen Sorgfalt und gemäß den Vorgaben aus der Vereinbarung bereitzustellen.
3.1. Der Kunde i) verpflichtet sich, MotorK klare Anweisungen zu erteilen und garantiert, dass alle Informationen und/oder Inhalte, die MotorK bereitgestellt werden, präzise, korrekt, wahrheitsgemäß und konform mit den auf sie anwendbaren Vorschriften sind, ii) unbeschadet der nachstehenden Bestimmungen seine vollständige Zusammenarbeit mit MotorK sicherstellt, indem er rechtzeitig alle Informationen zur Verfügung stellt, die MotorK für jede Art von Dienstleistung und ganz allgemein für die Ausführung des Auftrags im Rahmen des Vertrags benötigt und für notwendig hält, (iii) er verpflichtet sich bereits ab jetzt, die erfolgte Übergabe/Aktivierung des Dienstes, den MotorK dem Kunden bereitstellt, umgehend schriftlich zu bestätigen und iv) verpflichtet sich (auch im Namen seiner eventuell beteiligten Dritten) zur vollständigen Einhaltung des Umsetzungsprozesses und der von MotorK während des Umsetzungszeitraums (falls vorhanden) mitgeteilten Aktivitäten.
3.2. In bezug auf den obigen Artikel 3.1 erkennen die Parteien an, dass zwischen den von MotorK zu erbringenden Implementierungsaktivitäten und den Anforderungen des Kunden grundsätzlich eine Korrelation besteht und dass daher die Fähigkeit von MotorK, die Dienstleistungen ab dem Go-Live-Datum ganz oder teilweise zu erbringen, davon abhängen kann, dass der Kunde die entsprechenden Anforderungen einhält.
3.3. Der Kunde verpflichtet sich für die gesamte Laufzeit der Vereinbarung: i) Die Dienste nicht für andere Zwecke als jene zu verwenden, die in der Vereinbarung spezifisch angegeben sind, und ii) die Dienste unter Einhaltung aller gesetzlichen Pflichten auf innerstaatlicher und europäischer Ebene sowie aller anwendbaren Regelungen zu nutzen, einschließlich – lediglich beispielsweise – der Vorschriften zum Schutz der personenbezogenen Daten und zum Wettbewerbsschutz, zum Schutz des geistigen und gewerblichen Eigentums sowie der Vorschriften zur geschäftlichen Kommunikation.
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3.4. Der Kunde verpflichtet sich bei der Nutzung der Dienste überdies bereits ab jetzt wie folgt: i) Er loggt sich nicht in reservierte Bereiche der Dienste ein, zu denen er gemäß Vereinbarung keinen Zugriff hat bzw. versucht er nicht, sich dort einzuloggen, ii) er nimmt keine Reverse Engineering, Dekompilierung oder Zerlegung der Dienste vor, weder direkt noch durch Dritte, und iii) er nimmt keine weiteren Tätigkeiten vor, zu denen er nicht ausdrücklich auf Grundlage der Vereinbarung autorisiert ist. Der Kunde erkennt auf jeden Fall an, dass die Verletzung der oben genannten Pflichten einen schweren Verstoß gegen die Vereinbarung mit sämtlichen gesetzlichen Folgen darstellt. Die Firma MotorK und/oder ihre Lieferanten/Lizenznehmer können keinesfalls für irgendwelche Schäden haftbar gehalten werden, die eventuell direkt und/oder indirekt verursacht wurden und die auf die unkorrekte Nutzung der Dienste durch den Kunden zurückzuführen sind.
3.5. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste nicht zur Handhabung von Daten von Drittfirmen zu verwenden, wobei er bereits ab jetzt anerkennt und garantiert, dass MotorK auf keinen Fall für die von Dritten erfassten Daten haftbar gehalten werden kann, die der Kunde über die Dienste verwaltet. Hiervon ausgenommen ist ausschließlich die Verwaltung von Daten von Drittfirmen durch den Kunden, wenn er vom Verantwortlichen für die Verarbeitung ordnungsgemäß im Sinne von Art. 28 Verordnung (EG) 679/2016 („Verordnung“) zum Auftragsverarbeiter ernannt wurde, mit der Folge, dass MotorK zum Unterauftragsverarbeiter gemäß dem untenstehenden Art. 12 ernannt wird.
3.6. Der Kunde erkennt an und akzeptiert bereits ab jetzt, dass die vollständige oder teilweise Unterlassung der Bereitstellung der Dienste durch MotorK aus einem Grund, der dem Kunden zuzuschreiben ist, nicht dazu führt, dass der Kunde die geschuldete und in der Vereinbarung vorgesehene Vergütung nicht mehr zahlen muss (lediglich beispielsweise die etwaige Activation Fee und die vollständige Vergütung, die in den Anlagen vorgesehen ist), und er hat auch für die Erstattung der von MotorK zur Ausführung der Vereinbarung getragenen Kosten zu sorgen, wobei in diesen Fällen das Recht von MotorK auf Schadenersatzklage unbeschadet bleibt. Dieser Artikel kommt beispielsweise auch in folgenden Fällen zur Anwendung: i) Ersuchen des Kunden an MotorK, einen oder mehrere Dienste nach Annahme der Vereinbarung in einer der darin vorgesehenen Formen nicht bereitzustellen, und ii) wenn der Kunde MotorK die Informationen und/oder Daten, die zur Durchführung des Dienstes erforderlich sind, nicht vollständig oder nur teilweise bereitstellt.
3.7. Der Kunde verpflichtet sich für die gesamte Laufzeit der Vereinbarung und für die 12 (zwölf) Monate nach deren Beendigung aus einem beliebigen Grund, gemäß den geltenden Gesetzesbestimmungen weder direkt noch indirekt und auch nicht durch die Zwischenschaltung einer Person oder Körperschaft, Beschäftigte von MotorK abzuwerben, keine aggressiven Praktiken bzw. keine unlauteren Wettbewerbshandlungen vorzunehmen, die aus einem beliebigen Rechtstitel und/oder Grund auf die Einstellung und/oder Übernahme von Personal von MotorK in den eigenen Personalstand abzielen. Es versteht sich, dass sich der Kunde im Falle eines Verstoßes gegen diese Klausel seinerseits aufgrund eines beliebigen Rechtstitels und Grundes verpflichtet, MotorK als Pönale eine Geldsumme für jeden Beschäftigten zu zahlen, der rechtswidrig von MotorK abgeworben wurde, die 12 (zwölf) Bruttomonatsgehältern, die jeder Beschäftigte erhält, entspricht, unbeschadet des Rechts für MotorK, Schritte zur vollständigen Erstattung der erlittenen Schäden zusätzlich zur vorgenannten Pönale in die Wege zu leiten.
3.8. Bei Verletzung der Pflichten aus dem obigen Absatz verpflichtet sich der Kunde i) ausdrücklich, innerhalb von spätestens 30 (dreißig) Tagen ab dem Datum eines einfachen schriftlichen Ersuchens den als Pönale vorgesehenen Betrag zu entrichten und ii) dessen Zahlung nicht zu verzögern bzw. keine Handlungen vorzunehmen, die geeignet sind, diese Zahlung zu verzögern und/oder aufzuschieben, einschließlich gerichtlicher Handlungen, die die Zahlung in irgendeiner Weise verzögern können.
3.9. Der Kunde akzeptiert und erkennt an, dass die Anlagen zwischen den Parteien auch per E-Mail an die von den Parteien jeweils angegebene Adresse gesendet werden können. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde daher, MotorK unverzüglich den korrekten Erhalt jeder E-Mail zu bestätigen. Diese Empfangsbestätigung gilt als Annahme des Inhalts der Anlagen, wodurch es MotorK möglich ist, die Bereitstellung der Dienste auch ohne die Unterzeichnung irgendeiner Anlage in die Wege zu leiten.
3.10. Der Kunde erklärt und garantiert, dass zum Annahmedatum der Vereinbarung keine Vorhaltungen im Gang sind oder bereits erhoben wurden, die irgendeine Plattform des Kunden zum Gegenstand haben, bezüglich derer die Dienste verlangt wurden, und dass er mit keiner beliebigen Drittfirma Vereinbarungen unterzeichnet hat, die die Bereitstellung der Dienste durch MotorK einschränken und/oder verhindern können.
3.11. Der Kunde erklärt und garantiert bereits ab jetzt, dass er über alle notwendigen Befugnisse zur Unterzeichnung und im Allgemeinen zur Annahme der Vereinbarung verfügt.
3.12. Falls der Kunde eine Gesellschaft ist, die direkt und/oder indirekt andere Gesellschaften (Tochtergesellschaften und/oder verbundene Gesellschaften) beherrscht, die die Dienste nutzen möchten, i) erklärt der Kunde, die Vereinbarung auch namens und auftrags der vorgenannten Gesellschaften zu unterzeichnen,
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und ii) er garantiert die vollumfängliche Einhaltung aller Vorgaben, die Gegenstand der Vereinbarung sind, auch durch die vorgenannten Gesellschaften. In diesen Fällen verpflichtet sich der Kunde, i) MotorK auch über andere computergestützte Informationsmittel eine schriftliche Mitteilung zu senden, die die Angabe der vorgenannten Gesellschaften enthält, die die Dienste nutzen werden, und ii) MotorK aus allen Schäden, Aufwendungen, Ansprüchen, Auslagen oder Kosten (auch Gerichtskosten) schad- und klaglos zu halten, die sich aus einer Verletzung der Pflichten aus der Vereinbarung durch eine oder mehrere Gesellschaften ergeben sollten, die die Dienste nutzen möchten und in der Mitteilung des Kunden aufgeführt sind.
4.1 Die Firma MotorK stellt die Dienste auf Grundlage der Angaben und technischen Spezifikationen bereit, die sie vom Kunden gleichzeitig mit der Annahme der Vereinbarung erhalten hat. Der Kunde erkennt daher an und akzeptiert, dass die unterlassene Bekanntgabe irgendwelcher Angaben, die MotorK für die Bereitstellung der Dienste verlangt hat, und/oder die Bekanntgabe unvollständiger/falscher Angaben an MotorK, ebenso wie etwaige Anfragen um Personalisierungen oder Veränderungen im Laufe der Erstellung die korrekte Bereitstellung der Dienste durch MotorK beeinträchtigen und/oder zu einer Erhöhung der vom Kunden verlangten Kosten und/oder Verzögerungen bei der Aktivierung der Dienste führen kann. MotorK kann jedenfalls keineswegs für Verzögerungen und/oder Nichterfüllungen der Vereinbarung haftbar gehalten werden, die eine direkte Folge der Nichtbeachtung der vorgenannten Pflichten seitens des Kunden sind.
4.2 Alle Produkte und/oder Dienstleistungen, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, gelten als genehmigt, wenn der Kunde MotorK nicht innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach deren Ablieferung eine schriftliche Mitteilung zukommen lässt, in der die Gründe für die Zurückweisung der Produkte und/oder Dienstleistungen konkret angeführt werden. In jedem Fall gelten die Produkte und/oder Dienstleistungen in dem Zeitpunkt als abgenommen, in dem der Kunde diese in Gebrauch nimmt.
4.3 In den Anlagen kann ein Schema mit der zeitlichen Abfolge angeführt sein, das die Zeiten für die Bereitstellung der Dienste und/oder die Lieferdaten („Arbeitsplan“) enthält, falls dies auf die jeweiligen Dienste anwendbar ist. Der Arbeitsplan gibt die Standardzeiten für die Abwicklung der Dienstleistungen an: die Parteien erkennen an und akzeptieren, dass diese Angaben einen reinen Richtwert darstellen, vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung zwischen den Parteien, die in den Anlagen ausdrücklich vorgesehen ist. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass seine Verspätung bei der Ausführung der zu seinen Lasten vorgesehenen Vorgaben aus dem Arbeitsplan und/oder jeder einzelnen Phase der Bereitstellung der Dienste zu einer Verzögerung der Bereitstellung führen kann, ohne dass dies irgendeine Haftung von MotorK nach sich zieht oder als eine Nichterfüllung letzterer betrachtet werden kann.
4.4 Der Kunde erklärt und garantiert, dass etwaige Verantwortliche seinerseits, die in den Anlagen angegeben sind, sowie alle Beschäftigte und/oder Mitarbeiter, die sich im Rahmen der Vereinbarung um die Verwaltung der Dienste und der Beziehungen mit MotorK im Zusammenhang mit den Diensten und allgemeiner mit der Vereinbarung kümmern, über sämtliche notwendigen Befugnisse verfügen, um MotorK jedwede operative Entscheidung über die Dienste schriftlich per E-Mail bekannt zu geben; daher übernimmt der Kunde bereits ab jetzt jede Haftung in Bezug auf die Tätigkeit der vorgenannten Personen unter ausdrücklicher Freistellung von MotorK von jeder diesbezüglichen Haftung.
4.5 Mit der Annahme der Vereinbarung autorisiert der Kunde MotorK zur Beauftragung externer Lieferanten mit der vollständigen oder teilweisen Ausführung der Dienste, einschließlich – lediglich beispielsweise – Agenten bzw. Drittfirmen im Verhältnis zu MotorK, unter der Voraussetzung, dass MotorK für die Leistungen der oben genannten Dritten für die gesamte Laufzeit der Vereinbarung gegenüber dem Kunden nur in den Fällen haftbar bleibt, in denen MotorK nicht die vorherige Genehmigung des Kunden zur Beauftragung der vorgenannten externen Lieferanten erhält.
5.1 MotorK behält sich die Befugnis vor, jederzeit alle notwendigen technischen Eingriffe vorzunehmen (wie – lediglich beispielsweise – ordentliche Wartungstätigkeiten, Reparatur, Aktualisierung oder Erneuerung der Hardwaregeräte und der Software), um die Sicherheit, Effizienz und systematische Aktualisierung der Dienste zu garantieren und verpflichtet sich, geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um dem Kunden im Rahmen des Möglichen die Aufrechterhaltung der Dienste bzw. jedenfalls die geringstmöglichen Unannehmlichkeiten zuzusichern. Diese technischen Eingriffe sind mit keinen weiteren Kosten für den Kunden verbunden, da sie in der vereinbarten Vergütung, die wie folgt festgelegt ist, enthalten sind, vorbehaltlich einer anderslautenden Mitteilung von MotorK und/oder einer Vereinbarung zwischen den Parteien.
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5.2 Falls die Aktualisierungs-, Wartungs- und/oder Korrekturtätigkeiten für EDV-Komponenten die Unterbrechung eines oder mehrerer Dienste erfordern sollten, informiert MotorK den Kunden auf jeden Fall einen vernünftigen Zeitraum vorher und teilt ihm die Zeiten mit, die zur Wiederaufnahme des Dienstes vorgesehen sind, außer die Tätigkeiten sind dringend; in diesem Fall erkennt der Kunde MotorK das Recht zu, den Dienst ohne einen vernünftigen Vorankündigungszeitraum auszusetzen, unbeschadet der Tatsache, dass sich MotorK darum bemüht, die Unterbrechungen auf das unerlässliche Mindestmaß zu reduzieren.
5.3 Falls die Unterbrechung länger dauern sollte als 7 (sieben) Werktage, hat der Kunde lediglich das Recht darauf, dass die Nutzungebühr für den Monat, in dem es zu dieser Aussetzung oder Unterbrechung gekommen ist, um einen Betrag gekürzt wird, der der Anzahl der Tage entspricht, an dem der Dienst tatsächlich ausgesetzt oder unterbrochen wurde, wobei alle anderen Ersatzleistungen ausgeschlossen sind.
5.4 Unbeschadet der obigen Angaben kann MotorK auf keinen Fall für irgendwelche Schäden, Aufwendungen, Ansprüche, Auslagen oder Kosten (auch Gerichtskosten) haftbar gehalten werden, die mit der vorgenannten Aussetzung/Unterbrechung der Dienste zusammenhängt/verbunden sind.
6.1. In Bezug auf die Dienste verpflichtet sich der Kunde wie folgt: i) Er gibt keine rechtswidrigen und/oder abwertenden Inhalte ein, und ii) er garantiert die Rechtmäßigkeit aller eingegebenen oder anderweitig aufgrund der Dienstleistungen veröffentlichten Inhalte gemäß aller hierauf anwendbaren Vorschriften, einschließlich der Vorschriften über geistiges und gewerbliches Eigentum, Werbung und geschäftliche Kommunikation, Konkurrenz, Privatsphäre und Schutz der personenbezogenen Daten. Infolge der obigen Angaben verpflichtet sich der Kunde, i) jede wie auch immer geartete vorherige Prüfung der Inhalte vorzunehmen, die der Kunde MotorK bereitgestellt hat, und ii) die von MotorK bereitgestellten und/oder von MotorK im Rahmen der Dienste veröffentlichten Inhalte zu prüfen, sofern möglich vorher oder auch nach deren Veröffentlichung, und zu ändern und/oder deren Löschung zu verlangen, damit ihre Rechtmäßigkeit gemäß den Bedingungen aus diesem Artikel garantiert ist. Falls keine Anfrage um Änderung und/oder Löschung gemäß Punkt ii) durch den Kunden bei MotorK eingeht, erachtet MotorK die vorgenannten Inhalte als für den Kunden genehmigt und kann daher keinesfalls haftbar gehalten werden, wenn gegen irgendeine, auf diese Inhalte anwendbare Vorschrift verstoßen wird, einschließlich – lediglich beispielsweise – Vorschriften über Werbung und geschäftliche Kommunikation, Konkurrenz, Privatsphäre und Schutz der personenbezogenen Daten.
6.2. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, der alleinige Verantwortliche für Folgendes zu sein: i) Daten und/oder Inhalte aller Art, die vom Kunden und/oder von MotorK im Auftrag des Kunden anlässlich jedes beliebigen Dienstes veröffentlicht wurden, einschließlich – lediglich beispielsweise – Dokumente und Sektionen, die von Gesetzes wegen Pflicht sind, Cookie Banner, Cookie Regeln, Texte zur Einwilligung und Datenschutzregeln, Daten/Inhalte in Bezug auf den Verbrauch von Autos und/oder die Kraftstoffemissionen von Autos, sowie eventuell notwendige Aktualisierungen derselben infolge von Vorschriftsänderungen und/oder Änderungen an den Diensten, und ii) die eventuell falsche oder fehlende Eingabe von Daten und/oder Inhalten aller Art in die Dienste, die mit ihnen verbunden sind und deren Angabe gesetzlich vorgeschrieben ist, wie – rein beispielsweise – Cookie Banner, Cookie Regeln, Texte zur Einwilligung und Datenschutzregeln, Daten/Inhalte in Bezug auf den Verbrauch von Autos und/oder die Kraftstoffemissionen von Autos.
6.3. Unbeschadet der obigen Angaben verpflichtet sich der Kunde bereits ab jetzt, jede und alle Gesellschaften der MotorK-Gruppe sowie die Vertreter, Beschäftigten, Mitarbeiter und Handelspartner der letzteren aus allen Schäden, Aufwendungen, Ansprüchen, Auslagen oder Kosten (auch Gerichtskosten) sowie aus allen Verlusten und jeder Haftung gegenüber Dritten schad- und klaglos zu halten, die in irgendeiner Weise mit dem Verstoß gegen die obigen Artikel zusammenhängen und/oder daraus resultieren, sowie aus der Nutzung der Dienste durch den Kunden auch im Sinne der Artikel 14, 15, 16 und 17 gvD Nr. 70/2003 in der zuletzt gültigen Fassung, und gemäß gvD Nr. 196/2003 in der zuletzt gültigen Fassung („Datenschutzkodex“), und/oder aller anderen innerstaatlichen Vorschriften zum Schutz der personenbezogenen Daten, der Verordnung und jeder europäischen oder innerstaatlichen Vorschrift, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Kunden anwendbar ist.
6.4. Unbeschadet der Vorgaben, die an anderen Stellen der Vereinbarung in Bezug auf die Haftung des Kunden für Daten und Inhalte vorgesehen sind, erklärt und garantiert der Kunde, dass er in den 10 (zehn) Jahren vor der Unterzeichnung dieser Vereinbarung keine Vorhaltung und/oder Sanktion und/oder Strafe von Dritten erhalten hat, und dass er keine Vereinbarungen unterzeichnet und/oder irgendwelche Verpflichtungen gegenüber Dritten eingegangen ist, einschließlich der zuständigen Behörden und der Verbraucherschutzverbände. Falls der Kunde im Zuge der Nutzung der Dienste irgendwelche Vorhaltungen und/oder Sanktionen und/oder Strafen von Dritten erhalten sollte, i) verpflichtet sich der Kunde außerdem bereits ab jetzt, die Inhalte dieser Vorhaltung und/oder Sanktion und/oder Strafe sofort mit MotorK zu teilen, und ii) er verpflichtet sich, mit MotorK
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schriftlich alle Tätigkeiten zu vereinbaren, die als Antwort auf die vorgenannten Vorhaltungen, Sanktionen oder Strafen in die Wege zu leiten sind, sowie etwaige Änderungen an den Diensten und/oder an den mit ihnen verbundenen Daten und Inhalten. Falls der Kunde – rein beispielsweise – auf die Vorhaltungen antworten sollte und/oder Vereinbarungen unterzeichnen und/oder irgendwelche Verpflichtungen mit beliebigen Dritten eingehen sollte, einschließlich der zuständigen Behörden, ohne vorher mit MotorK die Vorgangsweise zu teilen und zu vereinbaren, erkennt der Kunde an und akzeptiert, dass MotorK in keinem Fall haftbar gehalten und auch nicht dazu berufen werden kann, für irgendeine nachteilige Folge zu haften, einschließlich der etwaigen Zahlung von Sanktionen oder Beträgen aus anderen Gründen, die eine Folge der Entscheidung des Kunden ist. In diesem Zusammenhang hält der Kunde MotorK aus allen Schäden, Aufwendungen, Ansprüchen, Auslagen oder Kosten (auch Gerichtskosten) schad- und klaglos, die er infolge der vorgenannten Vorhaltungen und/oder Sanktionen und/oder Strafen und Ähnlichem zu zahlen hat, wobei er bereits ab jetzt auf jeden Anspruch gegenüber MotorK auch für Erstattungen oder Entschädigungen verzichtet.
7.1 Der Kunde erkennt an und akzeptiert bereits ab jetzt, dass MotorK bei der Ausführung der Dienste und um dem Kunden einen besseren Service zu bieten, auf den Kanälen des Kunden (lediglich beispielsweise Social Media-Kanäle und/oder Internetseiten) Daten und/Inhalte bzw. jede beliebige kommerzielle Mitteilung in Bezug auf die Dienste und/oder die mit dem Kunden und die von ihm bereitgestellten Produkte, die MotorK von Drittlieferanten (wie – lediglich beispielsweise – die Autohersteller, spezialisierte Lieferanten dieser Arten von Inhalten) erhalten hat, bereitstellen und/oder veröffentlichen kann („Inhalte und Mitteilungen“). Unbeschadet der Vorgaben aus anderen Abschnitten der Vereinbarung gilt in Bezug auf die Inhalte und Mitteilungen: i) Die Firma MotorK wird sich auf die Bereitstellung und/oder Veröffentlichung der Inhalte beschränken, die sie von Dritten erhalten hat; ii) MotorK wird keine Garantie leisten, wobei es dabei bleibt, dass ausschließlich der Kunde dazu verpflichtet ist, alle notwendigen Prüfungen vorzunehmen, auch was die Einhaltung der anwendbaren Vorschriften anbelangt; iii) MotorK kann auf keinen Fall haftbar gehalten werden, wenn es zu Vorhaltungen und/oder anderen nachteiligen Folgen durch die Bereitstellung und/oder Veröffentlichung der Inhalte und Mitteilungen kommt. Die obigen Angaben können auf keinen Fall als eine Haftungsumkehr in Bezug auf die Inhalte und Mitteilungen ausgelegt werden; die Haftung liegt gemäß Vereinbarung ausschließlich beim Kunden. Der Kunde verpflichtet sich daher, all dies auch mit der Unterstützung durch eigene Berater überprüfen zu lassen und zu genehmigen bzw. etwaige Änderungen auch per E-Mail schriftlich anzufordern, wobei er bereits ab jetzt auf jeden Anspruch auch in Form von Erstattungen oder Entschädigungen gegenüber MotorK in diesem Zusammenhang verzichtet.
7.2 Die Parteien erkennen an und akzeptieren, dass MotorK auf keinen Fall für etwaige Nichterfüllungen, Verspätungen, Aussetzungen und/oder Unterbrechungen bei der Erbringung der Dienste haftbar gehalten werden kann, wenn diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von MotorK zurückgeführt werden können, wie – lediglich beispielsweise – Ursachen höherer Gewalt, Vorsatz, Nachlässigkeit, Unvorsichtigkeit oder Unerfahrenheit Dritter und/oder des Kunden, Funktionsstörungen des Internet und/oder anderer Hilfsmittel, die zur Nutzung der Dienste erforderlich sind, die nicht unter die Kontrolle und Haftung von MotorK fallen.
7.3 Unbeschadet der Fälle Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und unbeschadet der obigen Angaben erkennt der Kunde bereits ab jetzt an und akzeptiert, dass die etwaige Entschädigung, die MotorK dem Kunden für die von letzterem bei den Diensten erlittenen Schäden i) auf jeden Fall ausschließlich auf die Schäden beschränkt ist, die eine unmittelbare und direkte Folge der mangelnden, verspäteten oder mangelhaften Erbringung eines der Dienste beschränkt ist (unter ausdrücklichem Ausschluss der indirekten Schäden), und ii) auf keinen Fall die Höhe der Vergütung überschreiten kann, die im Folgenden Artikel festgelegt ist und die der Kunde MotorK in den 12 (zwölf) Monaten vor dem Schaden gezahlt hat.
8.1. Der Kunde verpflichtet sich, MotorK für die Bereitstellung der Dienste Folgendes zu zahlen: i) eine Activation Fee (die fällig wird, wenn der Geltungsbereich der Vereinbarung den Implementation Period umfasst), die, falls sie zu entrichten ist, in den Anlagen näher angeführt und als solche hervorgehoben ist, und ii) eine Vergütung für die Bereitstellung der Dienste an sich ab dem Go Live Date bzw. mit den anderen Fristen laut Anlagen („License Fee“, allgemeiner, alle Beträge, die der Kunde MotorK für die Bereitstellung der Dienste zu zahlen hat, die „Vergütung“). Es bleibt ausdrücklich klar, dass im Falle, dass der Umfang mehrere Produkte/Dienstleistungen umfasst, der Kunde mit der Zahlung der License Fee ab dem Datum des Lizenzbeginns, wie im entsprechenden Bestellformular angegeben, beginnt, solange mindestens eines der Produkte/Dienstleistungen fertig ist.
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8.2. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart und in den Anhängen festgelegt ist, die Vergütung stets im Voraus und gemäß den in den Anhängen festgelegten Bedingungen und Fristen in Rechnung gestellt. Der Kunde verpflichtet sich, die Zahlung innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist zu leisten, die für die Zwecke des Vertrages als wesentliche Frist gilt.
8.3. Der Kunde erkennt an und akzeptiert bereits ab jetzt, dass MotorK während der Gültigkeitsdauer der Vereinbarung: i) die obigen Bedingungen für die Fakturierung der Vergütung durch eine schriftliche Mitteilung an den Kunden, auch per E-Mail oder andere computergestützte Informationsmittel, die im Folgenden festgelegt sind, jederzeit einseitig ändern kann, und dass sich ii) MotorK das Recht vorbehält, die Rechnungen auch per E
Mail oder durch andere computergestützte Informationsmittel gebündelt und vorab auszustellen, gemäß einem Schema, das dem Kunden mitgeteilt wird. Die Ausübung des Rechts aus Punkt ii) durch MotorK führt zu keiner Änderung der Zahlungsfristen aus den Anlagen, die vorher vereinbart wurden und zu deren Einhaltung sich der Kunde verpflichtet, abgesehen von der etwaigen Ausübung des Rechts aus Punkt ii) durch MotorK. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass die Vorgaben aus den obigen Punkten i) und ii) in keiner Weise Grund für den Rücktritt oder die Auflösung der Vereinbarung für den Kunden sein können.
8.4. Falls der Kunde MotorK darum ersucht, nur infolge der Ausstellung eines Kaufauftrags oder eines anderen ähnlichen Dokuments durch den Kunden eine Rechnung auszustellen, verpflichtet sich der Kunde bereits ab jetzt, diesen Kaufauftrag mindestens 30 (dreißig) Tage vor jedem in den Anlagen angegebenen Fälligkeitsdatum auszustellen. Falls der Kunde dieses Fälligkeitsdatum nicht einhält, kann MotorK auf jeden Fall die Rechnung ausstellen und der Kunde sorgt für deren Bezahlung innerhalb der oben genannten Fristen.
8.5. Für alle Vergütungen, die verspätet gezahlt werden, fallen die Verzugszinsen gemäß gvD Nr. 231/2002 an, und der Kunde verzichtet ausdrücklich auf jeden Anspruch auf Aufrechnung.
8.6. Unbeschadet der Vorgaben aus dem folgenden Artikel hat MotorK bei Nichtzahlung der Vergütung durch den Kunden oder bei einer Zahlungsverspätung von mehr als 15 (fünfzehn) Kalendertagen das Recht, die Bereitstellung der Dienste auszusetzen und/oder zu unterbrechen, ohne dass dies eine Nichterfüllung von MotorK darstellen oder Gegenstand eines Entschädigungsantrags seitens des Kunden sein kann. In diesem Fall kann MotorK die sofortige Zahlung des Betrags fordern, den der Kunde für die bis zu diesem Zeitpunkt von MotorK bereitgestellten Dienste schuldet, und der Kunde verpflichtet sich bereits ab jetzt, die Zahlung binnen 3 (drei) Tagen vorzunehmen. Falls der Kunde die Zahlung nach über 45 (fünfundvierzig) Tagen nicht vorgenommen haben sollte, ist MotorK zur Auflösung der Vereinbarung zu den Bedingungen aus dem untenstehenden Artikel „Rücktritt und Auflösung“ befugt.
9.2 Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass i) die Einführung neuer Funktionen oder Module der Dienstleistungen zu einer Erhöhung der Vergütung für die Dienste führen kann, die – falls der Kunde die Implementierung verlangt oder akzeptiert – ab dem Beginn der Nutzung der neuen Funktionen und/oder Module durch den Kunden automatisch zur Anwendung kommen, und/oder ii) etwaige Anfragen um Änderungen oder Personalisierungen der Dienste, die der Kunde verlangt hat, stets mit einer Erhöhung des Entgelts verbunden sind, das sich zur Vergütung summiert und in einer eigenen Anlage vereinbart wird. Falls MotorK nach Prüfung der Kundenanfrage der Ansicht sein sollte, für die vorgenannten Änderungen oder Personalisierungen keine Vergütung zu verlangen, können letztere auch über computergestützte Informationsmittel, wie beispielsweise per E-Mail, vereinbart werden.
9.3 MotorK hat das Recht, nach eigenem Ermessen und gemäss den in Artikel 9.4 dargelegten Modalitäten folgende Änderungen an den Dienstleistungen vorzunehmen: (i) Herausgabe neuer Produkte, die den bereits erbrachten ähnlich sind; (ii) wesentliche Änderungen an den Dienstleistungen gemäss Artikel 9.1 und 9.2; (iii) technologische Verbesserungen der bereits erbrachten Dienstleistungen; und (iv) Migration von den Dienstleistungen zu anderen ähnlichen Produkten, die von MotorK angeboten werden, welche die Produkte WebSparK und LeadSparK/den Service Training & Coaching beinhalten können, aber nicht darauf beschränkt sind.
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9.4 Bezüglich der in Artikel 9.3 genannten Änderungen verpflichtet sich MotorK, den Kunden mindestens 30 (dreißig) Kalendertage vor Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail und/oder per Einschreiben mit Rückschein zu informieren. Nach einer solchen Mitteilung hat der Kunde nicht das Recht, vorzeitig vom Vertrag zurückzutreten.
9.5 Etwaige Bedingungen, die durch Verfügungen der zuständigen öffentlichen Behörden auferlegt werden, verstehen sich als automatisch in die Vereinbarung aufgenommen; Klauseln, die damit unvereinbar sind, werden abgeschafft.
9.6 Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass die Vergütung laut Vereinbarung pro 12 (zwölf)-Monats Zeitraum der Gültigkeitsdauer der Vereinbarung um die in den letzten 12 (zwölf) Monaten verzeichnete Inflationsrate erhöht wird, und auf jeden Fall um ein Ausmaß von nicht weniger als 2,5% für jedes Jahr („Erhöhungen“). Die Erhöhungen aus diesem Artikel kommen automatisch auf den Kunden zur Anwendung, ohne dass eine vorherige Mitteilung notwendig ist, und sie sind mit der Unterzeichnung der Vereinbarung als akzeptiert zu verstehen. Die Erhöhungen können auf keinen Fall als Grund für den Rücktritt von bzw. die Auflösung der Vereinbarung betrachtet werden.
9.7 Unbeschadet der obigen Ausführungen behält sich die Firma MotorK das Recht vor, die Vertragsbedingungen einschließlich der wirtschaftlichen Bedingungen einseitig und nach ihrem Ermessen zu ändern („Variationen“), wobei MotorK den Kunden unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist von 30 (dreißig) Kalendertagen im Verhältnis zum Beginn der Variationen per zertifizierter E-Mail, Einschreiben mit Rückschein, E-Mail oder mit anderen computergestützten Informationsmitteln informiert und der Kunde sich verpflichtet, stets darauf zu antworten, indem er eines der oben genannten Kommunikationshilfsmittel nutzt, um den erfolgten Erhalt zu bestätigen oder um das im Folgenden beschriebene teilweise Rücktrittsrecht auszuüben; die Firma MotorK verpflichtet sich, in diesem Sinne in der vorgenannten Mitteilung, die sie dem Kunden senden wird, ausdrücklich auf das Recht des Kunden auf Rücktritt von der Vereinbarung zu verweisen, wie dies im Folgenden näher beschrieben wird. Durch die Nutzung der Dienste nach Ablauf der oben genannten Vorankündigungsfrist für die Variationen akzeptiert der Kunde die Variationen, es sei denn, er übt sein im Folgenden beschriebenes Rücktrittsrecht aus, bevor diese Variationen wirksam werden. Als einzige Abweichung von den Vorgaben der Vereinbarung kann der Kunde MotorK insbesondere ausschließlich in Bezug auf den Dienst von MotorK, der Gegenstand der Variationen ist, innerhalb dem für das Inkrafttreten der Variationen vorgeschlagenen Datum seinen Willen bekanntgeben, teilweise von der Vereinbarung zurückzutreten. Bei Ausübung des teilweisen Rücktrittsrechts angesichts der Variationen aus diesem Artikel enden die Wirkungen der Vereinbarung ausschließlich in Bezug auf den Dienst von MotorK, der Gegenstand der Variationen ist.
9.8 Die Firma MotorK behält sich nach ihrem ausschließlichen Ermessen das Recht vor, die Bereitstellung jedes einzelnen Dienstes zu beenden, wenn sie der Ansicht ist, dass dieser technologisch überholt ist. In diesem Fall hat MotorK das Recht, die Vereinbarung durch eine vorherige schriftliche Mitteilung an den Kunden, die auch per E-Mail gesendet werden kann, einseitig aufzulösen. In diesem Fall erkennt der Kunde an und akzeptiert bereits ab jetzt, dass er gegenüber MotorK für die Einstellung der Bereitstellung des Dienstes keine Ansprüche erheben kann, auch nicht in Form einer Erstattung oder Entschädigung.
10.1 Für die Zwecke der Vereinbarung versteht man unter „geistigen Eigentumsrechten“ jedes beliebige, eingetragene bzw. nicht eingetragene geistige und gewerbliche Eigentumsrecht, wie – lediglich beispielsweise – Urheberrechte, Marken, Design und Domänennamen, Software.
10.2 MotorK Italia S.r.l., mit Rechtssitz in Via Ludovico D’Aragona Nr. 9, 20132 Mailand (MI), Italien, USt IdNr. 07134830962, ist und bleibt ausschließlicher Inhaber sämtlicher geistigen Eigentumsrechte an den Diensten, sowie an allen Verbesserungen und/oder Aktualisierungen der Dienste, die während der Gültigkeitsdauer der Vereinbarung vorgenommen werden.
10.3 Der Kunde verpflichtet sich, keine Verhaltensweisen zutage zu legen, die in irgendeiner Weise die geistigen Eigentumsrechte der Firma MotorK und/oder eines ihrer Rechtsvorgänger verletzen oder irgendwie beeinträchtigen kann, und er erkennt ausdrücklich an, dass er kein gewerbliches oder geistiges Eigentumsrecht an den Diensten erwirbt und keinen Zugriff auf irgendeinen Software-Quellcode hat, außer die Vereinbarung und/oder die Anlagen sehen etwas anderes vor.
10.4 Für die Dienste gewährt MotorK dem Kunden eine nicht exklusive Lizenz, deren Gegenstand die geistigen Eigentumsrechte sind, die zur Nutzung der Dienste aus den Anlagen ausschließlich zu den Zwecken und für die Gültigkeitsdauer der Vereinbarung sowie gegen die korrekte und vollständige Bezahlung der Vergütungen, die die Vereinbarung und die Anlagen vorsehen, erforderlich sind; bei Beendigung der Vereinbarung aus einem beliebigen Grund verbleiben die geistigen Eigentumsrechte an den Diensten, sowie jedes Recht, das mit ihnen
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zusammenhängt/verbunden ist, bei MotorK, und der Kunde verpflichtet sich bereits ab jetzt, jedwede Nutzung der Dienste zu beenden, sowie für die Rückgabe und Vernichtung sämtlicher Materialien, Datenträger und/oder Kopien aller Unterlagen, die sich auf die Dienste von MotorK beziehen, zu sorgen; hiervon ausgeschlossen sind einzig und allein die Inhalte und/oder Daten, die vom Kunden bereitgestellt und von MotorK für die Dienste veröffentlicht wurden.
10.5 Der Kunde i) verpflichtet sich, die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der geistigen Eigentumsrechte von MotorK in keiner Weise und aus keinem Grund anzufechten, und ii) er erkennt an und akzeptiert, dass das technische und geschäftliche Know-How von MotorK auf keinen Fall als Gegenstand der Lizenz betrachtet kann, auf die sich die Vereinbarung bezieht, und dass daher MotorK der ausschließliche Inhaber ist und bleibt.
10.6 Der Kunde autorisiert MotorK bereits ab jetzt, den Kunden und seine geistigen Eigentumsreche sowie all das, was im Rahmen der Vereinbarung zu Verkaufsförderungs- und Werbezwecken im Zusammenhang mit der Tätigkeit von MotorK erreicht wurde, auf der Internetseite und den offiziellen Kanälen von MotorK auch in den sozialen Netzwerken zu erwähnen, sowie auch in den Pressemitteilungen zur Tätigkeit der Firma, in Showreels und Dokumenten für die Teilnahme an öffentlichen und privaten Ausschreibungen, und in allen anderen Dokumenten, die sich auf die Bewerbung der Tätigkeit von MotorK beziehen und/oder anderweitig damit zusammenhängen.
11.1 Unbeschadet der Vorgaben aus anderen Abschnitten der Vereinbarung erkennt der Kunde an und akzeptiert, dass MotorK jederzeit das Recht hat, von der Vereinbarung zurücktreten, indem dies dem Kunden schriftlich angekündigt wird, und zwar per Einschreiben mit Rückschein und/oder zertifizierter E-Mail an die in den Anlagen enthaltenen Adressen des Kunden und mit einer Vorankündigungsfrist von 30 (dreißig) Kalendertagen, während der MotorK das Recht auf die Vergütung und der Kunde das Recht hat, die vereinbarten Dienste bis zur tatsächlichen Beendigung der Vereinbarung durch die Ausübung des Rücktrittsrechts zu erhalten. 11.2 Unbeschadet anderslautender Vorgaben aus der Vereinbarung hat der Kunde unter ausdrücklicher Abweichung von den eventuellen Vorschriften des anwendbaren Gesetzes nicht das Recht, vorab von der Vereinbarung zurückzutreten. Unbeschadet der obigen Angaben erkennt der Kunde an und akzeptiert, dass bei einer Anfrage seinerseits um Unterbrechung und/oder keine Bereitstellung der Dienste vor dem Go Live Date unter Verstoß gegen diesen Artikel außer den gesetzlichen Behelfen auf jeden Fall eine Pönale zu zahlen ist, die nach dem Ermessen von MotorK: i) der Höhe der Activation Fee entspricht, falls eine solche in den Anlagen vorgesehen ist, und/oder ii) der Höhe von 4 (vier) Monatsgebühren entspricht, die in den Anlagen beziffert sind.
11.3 Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass MotorK die Befugnis hat, die Vereinbarung durch eine einfache schriftliche Mitteilung in Form eines Einschreibens mit Rückschein und/oder einer zertifizierten E-Mail aufzulösen, falls der Kunde die Pflichten, auf denen die Vereinbarung basiert, nicht erfüllt und nicht innerhalb von 15 (fünfzehn) Kalendertagen ab dem Zeitpunkt, an dem er hierzu von MotorK schriftlich aufgefordert wurde, für Abhilfe gesorgt hat (wenn diese Nichterfüllung behoben werden kann), einschließlich – lediglich beispielsweise – die Kooperations-/Zusammenarbeitspflichten des Kunden.
11.4 Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass MotorK in folgenden Fällen zur Auflösung der Vereinbarung mit unmittelbarer Wirkung durch eine einfache schriftliche Mitteilung per Einschreiben mit Rückschein und/oder zertifizierter Mail gemäß Art. 1456 befugt ist: i) Zahlungsverzögerung irgendeiner Vergütung, auch in Bezug auf nur einen der Dienste, von mehr als 45 (fünfundvierzig) Tagen durch den Kunden, ii) Verletzung einer der Pflichten durch den Kunden, die die Artikel in Bezug auf „Aufrechterhaltung der Dienste“ (Art. 5), „Geistiges Eigentum“ (Art. 10) und „Vertraulichkeit (Art. 14) zu dessen Lasten vorsehen.
12.1 Unter Datenschutzvorschriften für die Zwecke der Vereinbarung sind der Datenschutzkodex, die Verordnung und die Verfügungen der zuständigen Aufsichtsbehörde zu verstehen, auch jene, die hemmenden und strafenden Charakter haben und auf die Dienste anwendbar sind, sowie alle anderen innerstaatlichen Vorschriften zum Schutz der personenbezogenen Daten, die auf die Datenverarbeitungen für die Dienste anwendbar sind.
12.2 Die Parteien verpflichten sich ausdrücklich, im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereichs, für den sie Verantwortliche der Verarbeitung sind, die Datenschutzvorschriften einzuhalten, und beide erkennen an, dass die Einhaltung der Pflichten in Sachen Schutz und Wahrung der Informationen und personenbezogenen Daten eine Angelegenheit ist, der die jeweiligen Gesellschaften größte Wichtigkeit beimessen. Die Parteien verpflichten sich außerdem, dafür zu sorgen, dass die oben genannten Vorschriften auch von ihren Beschäftigten, Agenten und Unterauftragnehmern eingehalten werden.
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12.3 Im Sinne und zu den Zwecken der Bestimmungen aus Art. 13 der Verordnung informiert MotorK in der Eigenschaft als Verantwortlicher der Verarbeitung den Kunden, dass alle vom Kunden direkt bereitgestellten personenbezogenen Daten bzw. die Daten, die für die Durchführung der Vereinbarung in den Besitz von MotorK gelangen und die in irgendeiner Weise mit der Vereinbarung zusammenhängen und sein Personal oder seine Mitarbeiter oder Dritte betreffen, in automatischer und nicht automatischer Form verarbeitet werden, und zwar ausschließlich für i) Verwaltungs- und Administrationszwecke in Bezug auf die Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten, ii) (ausschließlich in Bezug auf die E-Mail-Daten des Kunden) den Verkauf von Produkten oder Diensten, die analog zum gekauften Dienst sind, auf Grundlage des rechtmäßigen Interesses von MotorK gemäß Art. 130.4 Datenschutzkodex, und schließlich iii) zur Verkaufsförderung in Bezug auf weitere, von MotorK (und/oder seinen Partnern) angebotene Dienste, sowie für Marktforschungen und/oder die Verbesserung der Dienste und/oder für Customer Satisfaction-Tätigkeiten ausschließlich nach Erteilung der entsprechenden Einwilligung des Kunden, was in der Datenschutzinformation für die Kunden näher dargelegt ist.
12.4 Die Parteien erkennen an und akzeptieren Folgendes: Falls die Dienste aus der Vereinbarung Verarbeitungstätigkeiten von personenbezogenen Daten durch MotorK vorsehen, bezüglich derer der Kunde der Verantwortliche für die Verarbeitung ist, ernennt der Kunde MotorK mit einem geeigneten DPA gemäß dem von MotorK bereitgestellten Modell zum Auftragsverarbeiter und/oder Unterauftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 der Verordnung. Dieses DPA stellt einen wesentlichen Bestandteil der Vereinbarung dar – abgesehen von seiner Unterzeichnung durch den Kunden verpflichtet sich der Kunde bereits ab jetzt, dieses im Detail zu prüfen, und es versteht sich durch die Annahme der Anlagen als vollumfänglich angenommen -, auch in Bezug auf etwaige Verarbeitungen vor der Annahme derselben und/oder eventueller Testtätigkeiten. Die Parteien erkennen ebenfalls an und akzeptieren, dass die Sonderbedingungen zur Anwendung kommen, die in Sachen Verarbeitung personenbezogener Daten in der von MotorK diesbezüglich geteilten Anlage vorgesehen sind, falls die Dienste die Übermittlung von Daten von MotorK an den Kunden vorsehen, die von MotorK und/oder ihren Drittlieferanten als Verantwortliche der Verarbeitung anfänglich erfasst wurden und daraus folgt, dass der Kunde zum Verantwortlichen der Verarbeitung wird.
12.5 Der Kunde erkennt ausdrücklich an und akzeptiert, dass MotorK in den Diensten Cookies und/oder andere Arten von Identifikatoren für Analysen und/oder Profiling integrieren kann (rein beispielsweise Google Analytics, Hogjar, Satismeter), um als Verantwortlicher der Verarbeitung die Performance der Dienste und/oder das Verhalten der betroffenen Personen im Dienste-Kontext zu überwachen.
13.1 Der Kunde kann die Vereinbarung oder eines der darin vorgesehenen Rechte ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch MotorK nicht abtreten.
13.2 MotorK kann die Vereinbarung oder eines der darin vorgesehenen Rechte ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Kunden durch eine schriftliche Mitteilung, die dem Kunden zu senden ist, abtreten.
14.1 Die Parteien geben sich gegenseitig zur Kenntnis, dass sie bei der Ausführung der Vereinbarung vertrauliche Informationen austauschen können, d.h. technische und/oder kommerzielle Informationen, die sich auf eine Partei und/oder deren Tätigkeit bezieht bzw. auf die Tätigkeit, die diese erbringen will, die der anderen Partei mitgeteilt oder zur Verfügung gestellt wird, einschließlich – lediglich beispielsweise – Projekte, Erfindungen, Prototypen, Muster, angewandte Herstellungsverfahren und/oder die entsprechenden Phasen, Produkte, Datenbanken, Know-How, industrielle, geschäftliche, verkaufsbezogene, Business-, Marketing- und Pricing Strategien, Preislisten und Rabatte, Kosten, besondere Lieferbedingungen, die Preisliste der Lieferanten und Vertreiber, nicht öffentliche finanzielle Informationen, die kreativen Linien/Gestaltungslinien, die technischen, kommerziellen und organisatorischen Kenntnisse bezüglich der Tätigkeit, Organisation und Struktur der Gesellschaft („vertrauliche Informationen“).
14.2 Die Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, von denen sie im Rahmen der Beziehungen im Zuge der Vereinbarung Kenntnis erlangt haben, streng vertraulich zu behandeln und geheim zu halten. Die vertraulichen Informationen dürfen daher nicht an Dritte verbreitet werden, weder vollkommen noch teilweise, weder schriftlich noch mündlich bzw. in keiner anderen Form, und wenn, dann nur infolge der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch die Partei, die deren Inhaberin ist.
14.3 Falls eine der Parteien eine oder mehrere vertrauliche Informationen zu den anderen Parteien mit ihren Beschäftigten, Mitarbeitern, Beratern, Sublieferanten und/oder einer beliebigen Drittperson teilen sollte, die in die Ausarbeitung der Dienste involviert bzw. ein anderweitiger Mitarbeiter ist, verpflichtet sich die die Informationen erhaltende Partei, die oben genannten Drittpersonen zur Vertraulichkeit gemäß diesem Artikel zu verpflichten.
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Jede Partei verpflichtet sich auf jeden Fall, die andere Partei aus allen Schäden, Aufwendungen, Ansprüchen, Auslagen und Kosten (auch Gerichtskosten) direkter und indirekter Art schad- und klaglos zu halten, die sich in irgendeiner Weise aus der Vertraulichkeitspflicht der oben genannten Drittpersonen ergeben. 14.4 Falls von einer Partei die Bekanntgabe der vertraulichen Informationen verlangt wird, muss diese unverzüglich die Inhaberpartei informieren, damit diese die Möglichkeit hat, die Preisgabe der vertraulichen Informationen im Sinne und zu den Zwecken der anwendbaren Gesetze zu vermeiden. 14.5 Falls eine vertrauliche Information für Zwecke kopiert, mitgeteilt oder verwendet wird, die sich von den laut Vereinbarung genehmigten Zwecken unterscheiden, verpflichtet sich die Partei, die hiervon Kenntnis erlangt, die Inhaberpartei unverzüglich schriftlich zu informieren (ohne Präjudiz für die Rechte und Behelfe, die dieser zur Verfügung stehen), und auf deren Anfrage sämtliche Handlungen vorzunehmen (einschließlich die Anrufung der Gerichtsbehörde), die notwendig sind, um der nicht autorisierten Verbreitung abzuhelfen oder das Kopieren, die Mitteilung oder die sonstige unzulässige Verwendung der vertraulichen Informationen zu verhindern. 14.6 Die Parteien geben sich gegenseitig zur Kenntnis, dass jede Verletzung bzw. jede versuchte Verletzung der Vertraulichkeitspflichten aus diesem Abschnitt der Vereinbarung der Partei, die Inhaberin der vertraulichen Informationen ist, einen unwiederbringlichen Schaden zufügt. Der Kunde akzeptiert überdies, dass MotorK das Recht hat, kraft Gesetz eine Sicherungs- und/oder Dringlichkeitsverfügung vor dem Verfahren und eine vorübergehende, Vorab- oder permanente Unterlassungsverfügung zu erwirken, um diese Verletzung, die angedrohte Verletzung oder jede andere weitere Verletzung zu unterdrücken und zu hemmen, ohne dass der Beweis des Schadens erforderlich ist; das Recht auf Erwirkung einer Unterlassungsverfügung kommt jedoch zu allen anderen Behelfsmaßnahmen, die der Inhaberpartei gemäß Gesetz zustehen, hinzu und summiert sich zu diesen, einschließlich des Ersatzes für den höheren Schaden.
14.7 Die Parteien erkennen an, dass die vertraulichen Informationen als Insiderinformationen im Sinne der Verordnung über Marktmissbrauch (EU) Nr. 596/2014 („MAR“) gelten können. Daher verpflichten sich die Parteien gegenseitig, die anwendbaren Bestimmungen aus der MAR und der zuständigen Behörden einzuhalten. 14.8 Die Parteien vereinbaren, dass diese Vertraulichkeitspflicht über das Ende der Vereinbarung aus jedem beliebigen Grund hinausgeht, und zwar für einen Zeitraum von weiteren fünf (5) Jahren und auf jeden Fall bis zu dem Zeitpunkt, an dem die vertraulichen Informationen als geheime Informationen im Sinne der anwendbaren Vorschriften schutzwürdig sind; sie verbleiben in der Verfügbarkeit und unter der Kontrolle der Partei, die Inhaberin ist.
15.1 Sämtliche Mitteilungen zwischen den Parteien erfolgen schriftlich an die in den Anlagen angegebenen Adressen oder per Einschreiben mit Rückschein bzw. per zertifizierter E-Mail und/oder E-Mail. Die Mitteilungen des Kunden an MotorK müssen an die im Folgenden angegebenen Adressen gerichtet werden oder an die andere Adresse, die MotorK dem Kunden durch Anlagen und/oder nach dem Datum der Vereinbarung unter Einhaltung der obigen Angaben bekanntgeben kann: Zertifizierte E-Mail MotorK: drivek@pec.it
15.2 Die Parteien beabsichtigen nicht, mit der Unterzeichnung der Vereinbarung irgendeinen Zusammenschluss oder ein Joint Venture zu gründen, und sie beabsichtigen auch nicht die Begründung eines Agenturverhältnisses.
15.3 Bei Ablauf der Vereinbarung und in allen Fällen der vorzeitigen Beendigung aus einem beliebigen Grund sorgt MotorK für die Deaktivierung der Dienste und unterbricht daher endgültig und ohne weitere Vorankündigung die Bereitstellung der Dienste.
15.4 Wenn eine Partei Vorgangsweisen der anderen Partei duldet, die diese unter Verstoß gegen irgendeine Bestimmung aus dieser Vereinbarung zutage legt, stellt dies keinen Verzicht auf die Rechte aus der Bestimmung dar, gegen die verstoßen wurde, und auch nicht auf das Recht, die genaue Erfüllung aller Bestimmungen der Vereinbarung zu verlangen.
15.5 Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung eines Rechts, das einer Partei gemäß der Vereinbarung zusteht, führt nicht zum Verzicht auf dieses Recht.
15.6 Die etwaige Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln der Vereinbarung führt nicht dazu, dass die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung ungültig oder unwirksam werden. 15.7 Die Parteien vereinbaren, dass die elektronischen Dokumente, die in den Informatiksystemen von MotorK aufbewahrt werden, einschließlich E-Mails und/oder Nachrichten über Chat-Systeme als gültiger Beweis für die zwischen den Parteien erfolgten Mitteilungen betrachtet werden.
15.8 Die Parteien erkennen an und akzeptieren, dass die Vereinbarung auch durch die Verwendung elektronischer Unterschriften gültig unterzeichnet werden kann (einschließlich der einfachen elektronischen Signatur mittels DocuSign, Adobe Acrobat oder einem anderen ähnlichen Hilfsmittel) und dass diese die gleiche
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Wirksamkeit wie die eigenhändige Unterschrift haben. Nach Anbringung der elektronischen Signatur, auch bei einer einfachen elektronischen Signatur, verpflichtet sich der Kunde, deren Gültigkeit nicht bestreiten. Im Zusammenhang mit den obigen Ausführungen i) erklärt und garantiert der Kunde, dass die Referenten des Kunden, die sich um die Vorgaben aus der Vereinbarung und deren Aushandlung kümmern, über die Befugnisse und Kenntnisse verfügen, um MotorK die genaue E-Mail-Adresse anzugeben, die für das elektronische Signaturverfahren zu verwenden ist, und ii) er verpflichtet sich, MotorK aus allen Schäden, Aufwendungen, Ansprüchen, Auslagen oder Kosten (auch Gerichtskosten) schad- und klaglos zu halten, die sich aus Fehlern der vorgenannten Referenten und jedenfalls aus der Handhabung des elektronischen Signaturverfahrens durch den Kunden ergeben.
15.9 Unbeschadet anderslautender Vorgaben aus der Vereinbarung muss jede Änderung an den Vereinbarungsbedingungen zwischen den Parteien abgemacht werden und bei sonstiger Nichtigkeit aus einem schriftlichen Dokument hervorgehen.
16.1 Die Vereinbarung wird vollumfänglich durch das italienische Gesetz geregelt. 16.2 Sämtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Auslegung, Ausführung, Gültigkeit, Existenz und/oder allen anderen Umständen in Bezug auf die Vereinbarung entstehen sollten und/oder in Bezug auf Umstände, die mit der Vereinbarung zusammenhängen, fallen unter die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichtsstandes Mailand.
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Im Sinne und zu den Zwecken der Art. 1341 und 1342 ital. ZGB genehmigt der Kunde mit der Annahme der Vereinbarung ausdrücklich folgende Artikel der AB: Art. 1.3, 1.5, 1.6 „Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Dauer”, Art. 3 „Pflichten und Garantien des Kunden”, Art. 4.1, 4.4 „Modalitäten für die Bereitstellung der Dienste”, Art. 5 „Aufrechterhaltung der Dienste”, Art. 6 „Inhalt der Dienste”, Art. 7 „Haftungsausschluss und – beschränkungen für MotorK”, Art. 8.3 „Vergütung”, Art. 9 „Änderung der Dienste und Variation der wirtschaftlichen Bedingungen”, Art. 10.2 „Geistiges Eigentum”, Art. 11 „Rücktritt und Auflösung”, Art. 13 „Abtretung”, Art. 14 „Vertraulichkeit”, Art. 15.7, 15.8 „Allgemeine Klauseln”, Art. 16 „Anwendbares Gesetz und zuständiger Gerichtsstand“.
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