Allgemeine Bedingungen

  1. Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Dauer 

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen („AB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden  (der „Kunde“), der im Auftragsblatt angegeben ist, das wie folgt definiert wird, und MotorK Deutschland  GmbH mit Rechtssitz in München, Ringtreuhand GmbH & Co Kg Destouchesstraße 68, 80796 – München, USt.- IdNr. DE309418038, zertifizierte E-Mail-Adresse drivek@pec.it, in der Person des derzeitigen gesetzlichen  Vertreters („MotorK“, und zusammen mit dem Kunden die „Parteien“), eine auf europäischer Ebene führende  Gesellschaft auf dem Gebiet Sales & Marketing für den Automobilsektor, die auf die Bereitstellung von Produkten  und Dienstleistungen zur Unterstützung der Digitalisierung des gesamten Autoverkaufsprozesses über eine 

cloudbasierte SaaS-Plattform mit der Bezeichnung „SparK“ spezialisiert ist; diese umfasst eine komplette Suite mit  Produkten und Diensten für die Unterstützung des gesamten Fahrzeug-Lebenszyklus (Produkte und  Dienstleistungen, zusammen die „Dienste“). 

1.2. Unbeschadet dessen, welche Definitionen an anderen Stellen in den AB verwendet werden, gelten die  folgenden Begriffsbestimmungen:  

Anlagen: hierunter versteht man jede einzelne und alle Anlagen zu den AB, insbesondere: das/die  Auftragsdatenblatt/-blätter, das/die Produktdatenblatt/-blätter, das/die Dienstleistungs-Datenblatt/-blätter,  die Technische/n Anlagen/n, das DPA und alle weiteren Informationsmaterialien und/oder Dokumente zu  den Diensten, die MotorK dem Kunden im Rahmen der Beziehung gemäß den AB bereitstellt. Die  Bezugnahme auf die Anlagen der AB führt nicht automatisch zur Notwendigkeit, dass alle erwähnten  Dokumente bereitgestellt/unterzeichnet werden müssen, da einige Anlagen nur eventuell vorhanden sind und  von den spezifischen Anfragen des Kunden abhängen. Für den Fall von Widersprüchen zwischen den AB und  den Anlagen überwiegen die jeweiligen Dokumente wie folgt: Auftragsblatt in Bezug auf dessen Inhalt,  Technische Anlage in Bezug auf dessen Inhalt, Produktdatenblatt/Dienstleistungs-Datenblatt in Bezug auf  deren Inhalt, DPA, von MotorK bereitgestellte weitere Materialien in Bezug auf deren Inhalt, AB; 

Auftragsblatt: den AB beigelegtes Dokument mit der detaillierten Beschreibung der von Mal zu Mal zwischen  den Parteien vereinbarten und von MotorK dem Kunden bereitgestellten Dienste;  

DPA: ein Dokument, mit dem der Kunde MotorK zum Auftragsverarbeiter und/oder  Unterauftragsverarbeiter gemäß Art. 28 der Verordnung (EU) Nr. 679/2016 ernennt, wenn die  vereinbarungsgemäßen Dienste Tätigkeiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch MotorK  vorsehen sollten, bezüglich derer der Kunde Verantwortlicher ist; 

Implementation Period: (sofern erforderlich und in Bezug auf Produkte/Dienstleistungen im  Geltungsbereich verlangt) gibt den Zeitraum zwischen der Unterzeichnung des Vertrags/Bestellformulars und  dem Tag an, an dem das Produkt/die Dienstleistung bereit ist, geliefert zu werden. 

Produktdatenblatt/Dienstleistungs-Datenblatt: den AB beigelegtes Dokument mit der detaillierten  Beschreibung der von MotorK im Rahmen der erbrachten Dienste bereitgestellten Produkte/Dienstleistungen,  wie – lediglich beispielsweise – die Produkte WebSparK und LeadSparK/Training- und Coaching-Service, wobei sich der Kunde bereits ab jetzt verpflichtet, dieses genau zu überprüfen, und das sich mit der  Unterzeichnung des Auftragsblatts als vollständig akzeptiert versteht;  

Technische Anlage: ein eventuelles Dokument, das vom Kunden unterzeichnet wurde und den AB beigelegt  ist, das die Beschreibung der Spezifikationen und technischen Personalisierungen der Dienste enthält, die über  das Auftragsdatenblatt vereinbart wurden und die der Kunde ausdrücklich bei MotorK angefordert hat; 

Vereinbarung: verbindliche Vereinbarung zwischen den Parteien, bestehend aus den AB und den Anlagen. 1.3. Die Vereinbarung versteht sich nicht nur mit der Unterzeichnung des Auftragsblatts als akzeptiert und  zwischen den Parteien verbindlich, sondern auch beispielsweise mit der Annahme des Kostenvoranschlags, der  den AB und den Anlagen vorausgeht, und/oder mit dem vollständigen oder teilweisen Beginn der Bereitstellung  der Dienstleistungen („Go Live Date“) – insbesondere durch die Bereitstellung des Zugangs zu den Diensten  durch MotorK und/oder die Übersendung der Rechnung seitens MotorK für die Zahlung der Vergütung (wie  unten definiert) und/oder die Annahme der Produkte und/oder Dienste gemäß . Ziffer 4.2. Die Vereinbarung  überwiegt über jede andere Vereinbarung mit dem gleichen Gegenstand, der auch in Sätzen, Erklärungen oder  Korrespondenz zwischen den Parteien enthalten oder angeführt ist; Ergänzungen oder Änderungen an der  Vereinbarung sind für die Parteien nicht verbindlich, wenn sie nicht schriftlich bekanntgegeben und von beiden 

Parteien auch per E-Mail oder mit anderen computergestützten Informationsmitteln, die im Folgenden festgelegt  sind, ausdrücklich akzeptiert werden. 

1.4. Mit der Annahme der Vereinbarung erklärt der Kunde, von MotorK sämtliche notwendigen  Informationen zu den Diensten erhalten zu haben und MotorK den Auftrag erteilen zu wollen, die Dienste unter  den Bedingungen und Konditionen aus der Vereinbarung abzuwickeln, da sie als für seine Zwecke geeignet und  mit diesen konform betrachtet werden.  

1.5. Die AB kommen auf sämtliche Anlagen zur Anwendung, die zwischen den Parteien ab der Annahme des  ersten Auftragsblatts und für den in der Vereinbarung festgelegten Zeitraum vereinbart wurden.  1.6. Die Dauer der Vereinbarung ist in den Anlagen angegeben. Nach dem Ablauf verlängert sich die  Vereinbarung stillschweigend um eine Geltungsdauer, die gleich lang ist wie die anfängliche, in der ersten Anlage  angegebene Dauer, es sei denn, eine der Parteien nimmt die Kündigung vor, die per Einschreiben mit Rückschein  und/oder zertifizierter E-Mail innerhalb von mindestens 60 (sechzig) Tagen vor dem Ablaufdatum der  Vereinbarung bekanntzugeben ist, bzw. bei erfolgter sillschweigender Verlängerung innerhalb von mindestens 60  (sechzig) Tagen vor dem Ende jedes Verlängerungszeitraums; unbeschadet bleiben die im Folgenden geregelten  Fälle des Rücktritts oder der Auflösung der Vereinbarung.  

1.7. Zwischen den Parteien wird ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde bei jeder Erneuerung des Vertrages  anerkennt und akzeptiert, dass er automatisch der zum Zeitpunkt der Erneuerung aktuellsten Version der  Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von MotorK unterliegt. Die aktuelle Fassung der AGB wird dem  Kunden auf der Website von MotorK zugänglich gemacht 

  1. Pflichten von MotorK 

2.1 MotorK verpflichtet sich, dem Kunden die Dienste zu den Bedingungen und Konditionen aus der  Vereinbarung bereitzustellen. Es versteht sich auf jeden Fall zwischen den Parteien, dass alles, was nicht in den  beigeschlossenen Anlagen vorgesehen ist, rein beispielsweise alle Tätigkeiten, die mit den Diensten  zusammenhängen und/oder diese ergänzen, als von der Vereinbarung ausgeschlossen zu verstehen ist und als  solche Gegenstand einer getrennten Bezifferung sowie einer spezifischen schriftlichen Vereinbarung sein müssen,  die durch eigene Anlagen geregelt sein muss. 

2.2 Die AB kommen auf alle zwischen den Parteien vereinbarten Anlagen zur Anwendung, unbeschadet des  Rechts von MotorK, die AB zu aktualisieren und dem Kunden den neuen Text umgehend schriftlich bekannt zu  geben, wobei sich versteht, dass die neuen AB in diesem Fall ausschließlich auf die Dienste aus den Anlagen zur  Anwendung kommen, die nach der Bekanntgabe der neuen AB akzeptiert wurden. 

2.3 MotorK verpflichtet sich, die Dienste mit der erforderlichen Sorgfalt und gemäß den Vorgaben aus der  Vereinbarung bereitzustellen.  

  1. Pflichten und Garantien des Kunden 

3.1. Der Kunde i) verpflichtet sich, MotorK klare Anweisungen zu erteilen und garantiert, dass alle  Informationen und/oder Inhalte, die MotorK bereitgestellt werden, präzise, korrekt, wahrheitsgemäß und  konform mit den auf sie anwendbaren Vorschriften sind, ii) unbeschadet der nachstehenden Bestimmungen seine  vollständige Zusammenarbeit mit MotorK sicherstellt, indem er rechtzeitig alle Informationen zur Verfügung  stellt, die MotorK für jede Art von Dienstleistung und ganz allgemein für die Ausführung des Auftrags im Rahmen  des Vertrags benötigt und für notwendig hält, (iii) er verpflichtet sich bereits ab jetzt, die erfolgte  Übergabe/Aktivierung des Dienstes, den MotorK dem Kunden bereitstellt, umgehend schriftlich zu bestätigen und iv) verpflichtet sich (auch im Namen seiner eventuell beteiligten Dritten) zur vollständigen Einhaltung des  Umsetzungsprozesses und der von MotorK während des Umsetzungszeitraums (falls vorhanden) mitgeteilten  Aktivitäten. 

3.2. In bezug auf den obigen Artikel 3.1 erkennen die Parteien an, dass zwischen den von MotorK zu  erbringenden Implementierungsaktivitäten und den Anforderungen des Kunden grundsätzlich eine Korrelation  besteht und dass daher die Fähigkeit von MotorK, die Dienstleistungen ab dem Go-Live-Datum ganz oder  teilweise zu erbringen, davon abhängen kann, dass der Kunde die entsprechenden Anforderungen einhält. 

3.3. Der Kunde verpflichtet sich für die gesamte Laufzeit der Vereinbarung: i) Die Dienste nicht für andere  Zwecke als jene zu verwenden, die in der Vereinbarung spezifisch angegeben sind, und ii) die Dienste unter  Einhaltung aller gesetzlichen Pflichten auf innerstaatlicher und europäischer Ebene sowie aller anwendbaren  Regelungen zu nutzen, einschließlich – lediglich beispielsweise – der Vorschriften zum Schutz der  personenbezogenen Daten und zum Wettbewerbsschutz, zum Schutz des geistigen und gewerblichen Eigentums  sowie der Vorschriften zur geschäftlichen Kommunikation.

3.4. Der Kunde verpflichtet sich bei der Nutzung der Dienste überdies bereits ab jetzt wie folgt: i) Er loggt  sich nicht in reservierte Bereiche der Dienste ein, zu denen er gemäß Vereinbarung keinen Zugriff hat bzw.  versucht er nicht, sich dort einzuloggen, ii) er nimmt keine Reverse Engineering, Dekompilierung oder Zerlegung  der Dienste vor, weder direkt noch durch Dritte, und iii) er nimmt keine weiteren Tätigkeiten vor, zu denen er  nicht ausdrücklich auf Grundlage der Vereinbarung autorisiert ist. Der Kunde erkennt auf jeden Fall an, dass die  Verletzung der oben genannten Pflichten einen schweren Verstoß gegen die Vereinbarung mit sämtlichen  gesetzlichen Folgen darstellt. Die Firma MotorK und/oder ihre Lieferanten/Lizenznehmer können keinesfalls für  irgendwelche Schäden haftbar gehalten werden, die eventuell direkt und/oder indirekt verursacht wurden und die  auf die unkorrekte Nutzung der Dienste durch den Kunden zurückzuführen sind. 

3.5. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste nicht zur Handhabung von Daten von Drittfirmen zu  verwenden, wobei er bereits ab jetzt anerkennt und garantiert, dass MotorK auf keinen Fall für die von Dritten  erfassten Daten haftbar gehalten werden kann, die der Kunde über die Dienste verwaltet. Hiervon ausgenommen  ist ausschließlich die Verwaltung von Daten von Drittfirmen durch den Kunden, wenn er vom Verantwortlichen  für die Verarbeitung ordnungsgemäß im Sinne von Art. 28 Verordnung (EG) 679/2016 („Verordnung“) zum  Auftragsverarbeiter ernannt wurde, mit der Folge, dass MotorK zum Unterauftragsverarbeiter gemäß dem  untenstehenden Art. 12 ernannt wird.  

3.6. Der Kunde erkennt an und akzeptiert bereits ab jetzt, dass die vollständige oder teilweise Unterlassung  der Bereitstellung der Dienste durch MotorK aus einem Grund, der dem Kunden zuzuschreiben ist, nicht dazu  führt, dass der Kunde die geschuldete und in der Vereinbarung vorgesehene Vergütung nicht mehr zahlen muss  (lediglich beispielsweise die etwaige Activation Fee und die vollständige Vergütung, die in den Anlagen vorgesehen  ist), und er hat auch für die Erstattung der von MotorK zur Ausführung der Vereinbarung getragenen Kosten zu  sorgen, wobei in diesen Fällen das Recht von MotorK auf Schadenersatzklage unbeschadet bleibt. Dieser Artikel  kommt beispielsweise auch in folgenden Fällen zur Anwendung: i) Ersuchen des Kunden an MotorK, einen oder  mehrere Dienste nach Annahme der Vereinbarung in einer der darin vorgesehenen Formen nicht bereitzustellen,  und ii) wenn der Kunde MotorK die Informationen und/oder Daten, die zur Durchführung des Dienstes  erforderlich sind, nicht vollständig oder nur teilweise bereitstellt.  

3.7. Der Kunde verpflichtet sich für die gesamte Laufzeit der Vereinbarung und für die 12 (zwölf) Monate  nach deren Beendigung aus einem beliebigen Grund, gemäß den geltenden Gesetzesbestimmungen weder direkt  noch indirekt und auch nicht durch die Zwischenschaltung einer Person oder Körperschaft, Beschäftigte von  MotorK abzuwerben, keine aggressiven Praktiken bzw. keine unlauteren Wettbewerbshandlungen vorzunehmen,  die aus einem beliebigen Rechtstitel und/oder Grund auf die Einstellung und/oder Übernahme von Personal von  MotorK in den eigenen Personalstand abzielen. Es versteht sich, dass sich der Kunde im Falle eines Verstoßes  gegen diese Klausel seinerseits aufgrund eines beliebigen Rechtstitels und Grundes verpflichtet, MotorK als Pönale  eine Geldsumme für jeden Beschäftigten zu zahlen, der rechtswidrig von MotorK abgeworben wurde, die 12  (zwölf) Bruttomonatsgehältern, die jeder Beschäftigte erhält, entspricht, unbeschadet des Rechts für MotorK,  Schritte zur vollständigen Erstattung der erlittenen Schäden zusätzlich zur vorgenannten Pönale in die Wege zu  leiten. 

3.8. Bei Verletzung der Pflichten aus dem obigen Absatz verpflichtet sich der Kunde i) ausdrücklich, innerhalb  von spätestens 30 (dreißig) Tagen ab dem Datum eines einfachen schriftlichen Ersuchens den als Pönale  vorgesehenen Betrag zu entrichten und ii) dessen Zahlung nicht zu verzögern bzw. keine Handlungen  vorzunehmen, die geeignet sind, diese Zahlung zu verzögern und/oder aufzuschieben, einschließlich gerichtlicher  Handlungen, die die Zahlung in irgendeiner Weise verzögern können. 

3.9. Der Kunde akzeptiert und erkennt an, dass die Anlagen zwischen den Parteien auch per E-Mail an die  von den Parteien jeweils angegebene Adresse gesendet werden können. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde  daher, MotorK unverzüglich den korrekten Erhalt jeder E-Mail zu bestätigen. Diese Empfangsbestätigung gilt als  Annahme des Inhalts der Anlagen, wodurch es MotorK möglich ist, die Bereitstellung der Dienste auch ohne die  Unterzeichnung irgendeiner Anlage in die Wege zu leiten.  

3.10. Der Kunde erklärt und garantiert, dass zum Annahmedatum der Vereinbarung keine Vorhaltungen im  Gang sind oder bereits erhoben wurden, die irgendeine Plattform des Kunden zum Gegenstand haben, bezüglich  derer die Dienste verlangt wurden, und dass er mit keiner beliebigen Drittfirma Vereinbarungen unterzeichnet hat,  die die Bereitstellung der Dienste durch MotorK einschränken und/oder verhindern können. 

3.11. Der Kunde erklärt und garantiert bereits ab jetzt, dass er über alle notwendigen Befugnisse zur  Unterzeichnung und im Allgemeinen zur Annahme der Vereinbarung verfügt.  

3.12. Falls der Kunde eine Gesellschaft ist, die direkt und/oder indirekt andere Gesellschaften  (Tochtergesellschaften und/oder verbundene Gesellschaften) beherrscht, die die Dienste nutzen möchten, i)  erklärt der Kunde, die Vereinbarung auch namens und auftrags der vorgenannten Gesellschaften zu unterzeichnen, 

und ii) er garantiert die vollumfängliche Einhaltung aller Vorgaben, die Gegenstand der Vereinbarung sind, auch  durch die vorgenannten Gesellschaften. In diesen Fällen verpflichtet sich der Kunde, i) MotorK auch über andere  computergestützte Informationsmittel eine schriftliche Mitteilung zu senden, die die Angabe der vorgenannten  Gesellschaften enthält, die die Dienste nutzen werden, und ii) MotorK aus allen Schäden, Aufwendungen,  Ansprüchen, Auslagen oder Kosten (auch Gerichtskosten) schad- und klaglos zu halten, die sich aus einer  Verletzung der Pflichten aus der Vereinbarung durch eine oder mehrere Gesellschaften ergeben sollten, die die  Dienste nutzen möchten und in der Mitteilung des Kunden aufgeführt sind.  

  1. Modalitäten für die Bereitstellung der Dienste 

4.1 Die Firma MotorK stellt die Dienste auf Grundlage der Angaben und technischen Spezifikationen bereit,  die sie vom Kunden gleichzeitig mit der Annahme der Vereinbarung erhalten hat. Der Kunde erkennt daher an  und akzeptiert, dass die unterlassene Bekanntgabe irgendwelcher Angaben, die MotorK für die Bereitstellung der  Dienste verlangt hat, und/oder die Bekanntgabe unvollständiger/falscher Angaben an MotorK, ebenso wie  etwaige Anfragen um Personalisierungen oder Veränderungen im Laufe der Erstellung die korrekte Bereitstellung  der Dienste durch MotorK beeinträchtigen und/oder zu einer Erhöhung der vom Kunden verlangten Kosten  und/oder Verzögerungen bei der Aktivierung der Dienste führen kann. MotorK kann jedenfalls keineswegs für  Verzögerungen und/oder Nichterfüllungen der Vereinbarung haftbar gehalten werden, die eine direkte Folge der  Nichtbeachtung der vorgenannten Pflichten seitens des Kunden sind. 

4.2 Alle Produkte und/oder Dienstleistungen, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, gelten als  genehmigt, wenn der Kunde MotorK nicht innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach deren Ablieferung  eine schriftliche Mitteilung zukommen lässt, in der die Gründe für die Zurückweisung der Produkte und/oder  Dienstleistungen konkret angeführt werden. In jedem Fall gelten die Produkte und/oder Dienstleistungen in dem  Zeitpunkt als abgenommen, in dem der Kunde diese in Gebrauch nimmt. 

4.3 In den Anlagen kann ein Schema mit der zeitlichen Abfolge angeführt sein, das die Zeiten für die  Bereitstellung der Dienste und/oder die Lieferdaten („Arbeitsplan“) enthält, falls dies auf die jeweiligen Dienste  anwendbar ist. Der Arbeitsplan gibt die Standardzeiten für die Abwicklung der Dienstleistungen an: die Parteien  erkennen an und akzeptieren, dass diese Angaben einen reinen Richtwert darstellen, vorbehaltlich einer  anderslautenden Vereinbarung zwischen den Parteien, die in den Anlagen ausdrücklich vorgesehen ist. Der Kunde  erkennt an und akzeptiert, dass seine Verspätung bei der Ausführung der zu seinen Lasten vorgesehenen Vorgaben  aus dem Arbeitsplan und/oder jeder einzelnen Phase der Bereitstellung der Dienste zu einer Verzögerung der  Bereitstellung führen kann, ohne dass dies irgendeine Haftung von MotorK nach sich zieht oder als eine  Nichterfüllung letzterer betrachtet werden kann. 

4.4 Der Kunde erklärt und garantiert, dass etwaige Verantwortliche seinerseits, die in den Anlagen angegeben  sind, sowie alle Beschäftigte und/oder Mitarbeiter, die sich im Rahmen der Vereinbarung um die Verwaltung der  Dienste und der Beziehungen mit MotorK im Zusammenhang mit den Diensten und allgemeiner mit der  Vereinbarung kümmern, über sämtliche notwendigen Befugnisse verfügen, um MotorK jedwede operative  Entscheidung über die Dienste schriftlich per E-Mail bekannt zu geben; daher übernimmt der Kunde bereits ab  jetzt jede Haftung in Bezug auf die Tätigkeit der vorgenannten Personen unter ausdrücklicher Freistellung von  MotorK von jeder diesbezüglichen Haftung.  

4.5 Mit der Annahme der Vereinbarung autorisiert der Kunde MotorK zur Beauftragung externer Lieferanten  mit der vollständigen oder teilweisen Ausführung der Dienste, einschließlich – lediglich beispielsweise – Agenten  bzw. Drittfirmen im Verhältnis zu MotorK, unter der Voraussetzung, dass MotorK für die Leistungen der oben  genannten Dritten für die gesamte Laufzeit der Vereinbarung gegenüber dem Kunden nur in den Fällen haftbar  bleibt, in denen MotorK nicht die vorherige Genehmigung des Kunden zur Beauftragung der vorgenannten  externen Lieferanten erhält. 

  1. Aufrechterhaltung der Dienste 

5.1 MotorK behält sich die Befugnis vor, jederzeit alle notwendigen technischen Eingriffe vorzunehmen (wie  – lediglich beispielsweise – ordentliche Wartungstätigkeiten, Reparatur, Aktualisierung oder Erneuerung der  Hardwaregeräte und der Software), um die Sicherheit, Effizienz und systematische Aktualisierung der Dienste zu  garantieren und verpflichtet sich, geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um dem Kunden im Rahmen des  Möglichen die Aufrechterhaltung der Dienste bzw. jedenfalls die geringstmöglichen Unannehmlichkeiten  zuzusichern. Diese technischen Eingriffe sind mit keinen weiteren Kosten für den Kunden verbunden, da sie in  der vereinbarten Vergütung, die wie folgt festgelegt ist, enthalten sind, vorbehaltlich einer anderslautenden  Mitteilung von MotorK und/oder einer Vereinbarung zwischen den Parteien.

5.2 Falls die Aktualisierungs-, Wartungs- und/oder Korrekturtätigkeiten für EDV-Komponenten die  Unterbrechung eines oder mehrerer Dienste erfordern sollten, informiert MotorK den Kunden auf jeden Fall  einen vernünftigen Zeitraum vorher und teilt ihm die Zeiten mit, die zur Wiederaufnahme des Dienstes vorgesehen  sind, außer die Tätigkeiten sind dringend; in diesem Fall erkennt der Kunde MotorK das Recht zu, den Dienst  ohne einen vernünftigen Vorankündigungszeitraum auszusetzen, unbeschadet der Tatsache, dass sich MotorK  darum bemüht, die Unterbrechungen auf das unerlässliche Mindestmaß zu reduzieren.  

5.3 Falls die Unterbrechung länger dauern sollte als 7 (sieben) Werktage, hat der Kunde lediglich das Recht  darauf, dass die Nutzungebühr für den Monat, in dem es zu dieser Aussetzung oder Unterbrechung gekommen  ist, um einen Betrag gekürzt wird, der der Anzahl der Tage entspricht, an dem der Dienst tatsächlich ausgesetzt  oder unterbrochen wurde, wobei alle anderen Ersatzleistungen ausgeschlossen sind.  

5.4 Unbeschadet der obigen Angaben kann MotorK auf keinen Fall für irgendwelche Schäden,  Aufwendungen, Ansprüche, Auslagen oder Kosten (auch Gerichtskosten) haftbar gehalten werden, die mit der  vorgenannten Aussetzung/Unterbrechung der Dienste zusammenhängt/verbunden sind. 

  1. Inhalt der Dienste 

6.1. In Bezug auf die Dienste verpflichtet sich der Kunde wie folgt: i) Er gibt keine rechtswidrigen und/oder  abwertenden Inhalte ein, und ii) er garantiert die Rechtmäßigkeit aller eingegebenen oder anderweitig aufgrund der  Dienstleistungen veröffentlichten Inhalte gemäß aller hierauf anwendbaren Vorschriften, einschließlich der  Vorschriften über geistiges und gewerbliches Eigentum, Werbung und geschäftliche Kommunikation,  Konkurrenz, Privatsphäre und Schutz der personenbezogenen Daten. Infolge der obigen Angaben verpflichtet  sich der Kunde, i) jede wie auch immer geartete vorherige Prüfung der Inhalte vorzunehmen, die der Kunde  MotorK bereitgestellt hat, und ii) die von MotorK bereitgestellten und/oder von MotorK im Rahmen der Dienste  veröffentlichten Inhalte zu prüfen, sofern möglich vorher oder auch nach deren Veröffentlichung, und zu ändern  und/oder deren Löschung zu verlangen, damit ihre Rechtmäßigkeit gemäß den Bedingungen aus diesem Artikel  garantiert ist. Falls keine Anfrage um Änderung und/oder Löschung gemäß Punkt ii) durch den Kunden bei  MotorK eingeht, erachtet MotorK die vorgenannten Inhalte als für den Kunden genehmigt und kann daher  keinesfalls haftbar gehalten werden, wenn gegen irgendeine, auf diese Inhalte anwendbare Vorschrift verstoßen  wird, einschließlich – lediglich beispielsweise – Vorschriften über Werbung und geschäftliche Kommunikation,  Konkurrenz, Privatsphäre und Schutz der personenbezogenen Daten. 

6.2. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, der alleinige Verantwortliche für Folgendes zu sein: i) Daten  und/oder Inhalte aller Art, die vom Kunden und/oder von MotorK im Auftrag des Kunden anlässlich jedes  beliebigen Dienstes veröffentlicht wurden, einschließlich – lediglich beispielsweise – Dokumente und Sektionen,  die von Gesetzes wegen Pflicht sind, Cookie Banner, Cookie Regeln, Texte zur Einwilligung und  Datenschutzregeln, Daten/Inhalte in Bezug auf den Verbrauch von Autos und/oder die Kraftstoffemissionen  von Autos, sowie eventuell notwendige Aktualisierungen derselben infolge von Vorschriftsänderungen und/oder  Änderungen an den Diensten, und ii) die eventuell falsche oder fehlende Eingabe von Daten und/oder Inhalten  aller Art in die Dienste, die mit ihnen verbunden sind und deren Angabe gesetzlich vorgeschrieben ist, wie – rein  beispielsweise – Cookie Banner, Cookie Regeln, Texte zur Einwilligung und Datenschutzregeln, Daten/Inhalte in  Bezug auf den Verbrauch von Autos und/oder die Kraftstoffemissionen von Autos.  

6.3. Unbeschadet der obigen Angaben verpflichtet sich der Kunde bereits ab jetzt, jede und alle Gesellschaften  der MotorK-Gruppe sowie die Vertreter, Beschäftigten, Mitarbeiter und Handelspartner der letzteren aus allen  Schäden, Aufwendungen, Ansprüchen, Auslagen oder Kosten (auch Gerichtskosten) sowie aus allen Verlusten  und jeder Haftung gegenüber Dritten schad- und klaglos zu halten, die in irgendeiner Weise mit dem Verstoß  gegen die obigen Artikel zusammenhängen und/oder daraus resultieren, sowie aus der Nutzung der Dienste durch  den Kunden auch im Sinne der Artikel 14, 15, 16 und 17 gvD Nr. 70/2003 in der zuletzt gültigen Fassung, und  gemäß gvD Nr. 196/2003 in der zuletzt gültigen Fassung („Datenschutzkodex“), und/oder aller anderen  innerstaatlichen Vorschriften zum Schutz der personenbezogenen Daten, der Verordnung und jeder europäischen  oder innerstaatlichen Vorschrift, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Kunden anwendbar ist.  

6.4. Unbeschadet der Vorgaben, die an anderen Stellen der Vereinbarung in Bezug auf die Haftung des  Kunden für Daten und Inhalte vorgesehen sind, erklärt und garantiert der Kunde, dass er in den 10 (zehn) Jahren  vor der Unterzeichnung dieser Vereinbarung keine Vorhaltung und/oder Sanktion und/oder Strafe von Dritten  erhalten hat, und dass er keine Vereinbarungen unterzeichnet und/oder irgendwelche Verpflichtungen gegenüber  Dritten eingegangen ist, einschließlich der zuständigen Behörden und der Verbraucherschutzverbände. Falls der  Kunde im Zuge der Nutzung der Dienste irgendwelche Vorhaltungen und/oder Sanktionen und/oder Strafen von  Dritten erhalten sollte, i) verpflichtet sich der Kunde außerdem bereits ab jetzt, die Inhalte dieser Vorhaltung  und/oder Sanktion und/oder Strafe sofort mit MotorK zu teilen, und ii) er verpflichtet sich, mit MotorK 

schriftlich alle Tätigkeiten zu vereinbaren, die als Antwort auf die vorgenannten Vorhaltungen, Sanktionen oder  Strafen in die Wege zu leiten sind, sowie etwaige Änderungen an den Diensten und/oder an den mit ihnen  verbundenen Daten und Inhalten. Falls der Kunde – rein beispielsweise – auf die Vorhaltungen antworten sollte  und/oder Vereinbarungen unterzeichnen und/oder irgendwelche Verpflichtungen mit beliebigen Dritten  eingehen sollte, einschließlich der zuständigen Behörden, ohne vorher mit MotorK die Vorgangsweise zu teilen  und zu vereinbaren, erkennt der Kunde an und akzeptiert, dass MotorK in keinem Fall haftbar gehalten und auch  nicht dazu berufen werden kann, für irgendeine nachteilige Folge zu haften, einschließlich der etwaigen Zahlung  von Sanktionen oder Beträgen aus anderen Gründen, die eine Folge der Entscheidung des Kunden ist. In diesem  Zusammenhang hält der Kunde MotorK aus allen Schäden, Aufwendungen, Ansprüchen, Auslagen oder Kosten  (auch Gerichtskosten) schad- und klaglos, die er infolge der vorgenannten Vorhaltungen und/oder Sanktionen  und/oder Strafen und Ähnlichem zu zahlen hat, wobei er bereits ab jetzt auf jeden Anspruch gegenüber MotorK  auch für Erstattungen oder Entschädigungen verzichtet.  

  1. Haftungsausschluss und -beschränkungen für MotorK 

7.1 Der Kunde erkennt an und akzeptiert bereits ab jetzt, dass MotorK bei der Ausführung der Dienste und  um dem Kunden einen besseren Service zu bieten, auf den Kanälen des Kunden (lediglich beispielsweise Social Media-Kanäle und/oder Internetseiten) Daten und/Inhalte bzw. jede beliebige kommerzielle Mitteilung in Bezug  auf die Dienste und/oder die mit dem Kunden und die von ihm bereitgestellten Produkte, die MotorK von  Drittlieferanten (wie – lediglich beispielsweise – die Autohersteller, spezialisierte Lieferanten dieser Arten von  Inhalten) erhalten hat, bereitstellen und/oder veröffentlichen kann („Inhalte und Mitteilungen“). Unbeschadet  der Vorgaben aus anderen Abschnitten der Vereinbarung gilt in Bezug auf die Inhalte und Mitteilungen: i) Die  Firma MotorK wird sich auf die Bereitstellung und/oder Veröffentlichung der Inhalte beschränken, die sie von  Dritten erhalten hat; ii) MotorK wird keine Garantie leisten, wobei es dabei bleibt, dass ausschließlich der Kunde  dazu verpflichtet ist, alle notwendigen Prüfungen vorzunehmen, auch was die Einhaltung der anwendbaren  Vorschriften anbelangt; iii) MotorK kann auf keinen Fall haftbar gehalten werden, wenn es zu Vorhaltungen  und/oder anderen nachteiligen Folgen durch die Bereitstellung und/oder Veröffentlichung der Inhalte und  Mitteilungen kommt. Die obigen Angaben können auf keinen Fall als eine Haftungsumkehr in Bezug auf die  Inhalte und Mitteilungen ausgelegt werden; die Haftung liegt gemäß Vereinbarung ausschließlich beim Kunden.  Der Kunde verpflichtet sich daher, all dies auch mit der Unterstützung durch eigene Berater überprüfen zu lassen  und zu genehmigen bzw. etwaige Änderungen auch per E-Mail schriftlich anzufordern, wobei er bereits ab jetzt  auf jeden Anspruch auch in Form von Erstattungen oder Entschädigungen gegenüber MotorK in diesem  Zusammenhang verzichtet.  

7.2 Die Parteien erkennen an und akzeptieren, dass MotorK auf keinen Fall für etwaige Nichterfüllungen,  Verspätungen, Aussetzungen und/oder Unterbrechungen bei der Erbringung der Dienste haftbar gehalten werden  kann, wenn diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von MotorK zurückgeführt werden können, wie – lediglich beispielsweise – Ursachen höherer Gewalt, Vorsatz, Nachlässigkeit, Unvorsichtigkeit oder Unerfahrenheit  Dritter und/oder des Kunden, Funktionsstörungen des Internet und/oder anderer Hilfsmittel, die zur Nutzung  der Dienste erforderlich sind, die nicht unter die Kontrolle und Haftung von MotorK fallen.  

7.3 Unbeschadet der Fälle Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und unbeschadet der obigen Angaben erkennt  der Kunde bereits ab jetzt an und akzeptiert, dass die etwaige Entschädigung, die MotorK dem Kunden für die  von letzterem bei den Diensten erlittenen Schäden i) auf jeden Fall ausschließlich auf die Schäden beschränkt ist,  die eine unmittelbare und direkte Folge der mangelnden, verspäteten oder mangelhaften Erbringung eines der  Dienste beschränkt ist (unter ausdrücklichem Ausschluss der indirekten Schäden), und ii) auf keinen Fall die Höhe  der Vergütung überschreiten kann, die im Folgenden Artikel festgelegt ist und die der Kunde MotorK in den 12  (zwölf) Monaten vor dem Schaden gezahlt hat.  

  1. Vergütung 

8.1. Der Kunde verpflichtet sich, MotorK für die Bereitstellung der Dienste Folgendes zu zahlen: i) eine  Activation Fee (die fällig wird, wenn der Geltungsbereich der Vereinbarung den Implementation Period umfasst),  die, falls sie zu entrichten ist, in den Anlagen näher angeführt und als solche hervorgehoben ist, und ii) eine  Vergütung für die Bereitstellung der Dienste an sich ab dem Go Live Date bzw. mit den anderen Fristen laut  Anlagen („License Fee“, allgemeiner, alle Beträge, die der Kunde MotorK für die Bereitstellung der Dienste zu  zahlen hat, die „Vergütung“). Es bleibt ausdrücklich klar, dass im Falle, dass der Umfang mehrere  Produkte/Dienstleistungen umfasst, der Kunde mit der Zahlung der License Fee ab dem Datum des  Lizenzbeginns, wie im entsprechenden Bestellformular angegeben, beginnt, solange mindestens eines der  Produkte/Dienstleistungen fertig ist.

8.2. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart und in den Anhängen festgelegt ist, die Vergütung  stets im Voraus und gemäß den in den Anhängen festgelegten Bedingungen und Fristen in Rechnung gestellt. Der  Kunde verpflichtet sich, die Zahlung innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist zu leisten, die für die  Zwecke des Vertrages als wesentliche Frist gilt.  

8.3. Der Kunde erkennt an und akzeptiert bereits ab jetzt, dass MotorK während der Gültigkeitsdauer der  Vereinbarung: i) die obigen Bedingungen für die Fakturierung der Vergütung durch eine schriftliche Mitteilung an  den Kunden, auch per E-Mail oder andere computergestützte Informationsmittel, die im Folgenden festgelegt  sind, jederzeit einseitig ändern kann, und dass sich ii) MotorK das Recht vorbehält, die Rechnungen auch per E 

Mail oder durch andere computergestützte Informationsmittel gebündelt und vorab auszustellen, gemäß einem  Schema, das dem Kunden mitgeteilt wird. Die Ausübung des Rechts aus Punkt ii) durch MotorK führt zu keiner  Änderung der Zahlungsfristen aus den Anlagen, die vorher vereinbart wurden und zu deren Einhaltung sich der  Kunde verpflichtet, abgesehen von der etwaigen Ausübung des Rechts aus Punkt ii) durch MotorK. Der Kunde  erkennt an und akzeptiert, dass die Vorgaben aus den obigen Punkten i) und ii) in keiner Weise Grund für den  Rücktritt oder die Auflösung der Vereinbarung für den Kunden sein können.  

8.4. Falls der Kunde MotorK darum ersucht, nur infolge der Ausstellung eines Kaufauftrags oder eines  anderen ähnlichen Dokuments durch den Kunden eine Rechnung auszustellen, verpflichtet sich der Kunde bereits  ab jetzt, diesen Kaufauftrag mindestens 30 (dreißig) Tage vor jedem in den Anlagen angegebenen Fälligkeitsdatum  auszustellen. Falls der Kunde dieses Fälligkeitsdatum nicht einhält, kann MotorK auf jeden Fall die Rechnung  ausstellen und der Kunde sorgt für deren Bezahlung innerhalb der oben genannten Fristen.  

8.5. Für alle Vergütungen, die verspätet gezahlt werden, fallen die Verzugszinsen gemäß gvD Nr. 231/2002  an, und der Kunde verzichtet ausdrücklich auf jeden Anspruch auf Aufrechnung. 

8.6. Unbeschadet der Vorgaben aus dem folgenden Artikel hat MotorK bei Nichtzahlung der Vergütung durch  den Kunden oder bei einer Zahlungsverspätung von mehr als 15 (fünfzehn) Kalendertagen das Recht, die  Bereitstellung der Dienste auszusetzen und/oder zu unterbrechen, ohne dass dies eine Nichterfüllung von MotorK  darstellen oder Gegenstand eines Entschädigungsantrags seitens des Kunden sein kann. In diesem Fall kann  MotorK die sofortige Zahlung des Betrags fordern, den der Kunde für die bis zu diesem Zeitpunkt von MotorK  bereitgestellten Dienste schuldet, und der Kunde verpflichtet sich bereits ab jetzt, die Zahlung binnen 3 (drei)  Tagen vorzunehmen. Falls der Kunde die Zahlung nach über 45 (fünfundvierzig) Tagen nicht vorgenommen  haben sollte, ist MotorK zur Auflösung der Vereinbarung zu den Bedingungen aus dem untenstehenden Artikel  „Rücktritt und Auflösung“ befugt. 

  1. Änderung der Dienste und Variation der wirtschaftlichen Bedingungen 9.1 MotorK hat die Befugnis – infolge neuer Bedürfnisse technischer und verwaltungstechnischer Art – jederzeit Änderungen an den Diensten vorzunehmen, wobei dies dem Kunden vorher bekanntgegeben wird; die  vorgenommenen Änderungen oder Ergänzungen werden per E-Mail und/oder zertifizierter E-Mail und/oder  Einschreiben mit Rückschein oder anderen computergestützten Informationsmitteln zwischen MotorK und dem  Kunden, die während der Laufzeit der Vereinbarung eingeführt werden können, ausgetauscht (rein beispielsweise  PEC-flow, eigene Portale usw.) („Andere computergestützte Informationsmittel“), und der Kunde verpflichtet  sich, auf diese Mitteilungen immer unmittelbar zu antworten. 

9.2 Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass i) die Einführung neuer Funktionen oder Module der  Dienstleistungen zu einer Erhöhung der Vergütung für die Dienste führen kann, die – falls der Kunde die  Implementierung verlangt oder akzeptiert – ab dem Beginn der Nutzung der neuen Funktionen und/oder Module  durch den Kunden automatisch zur Anwendung kommen, und/oder ii) etwaige Anfragen um Änderungen oder  Personalisierungen der Dienste, die der Kunde verlangt hat, stets mit einer Erhöhung des Entgelts verbunden sind,  das sich zur Vergütung summiert und in einer eigenen Anlage vereinbart wird. Falls MotorK nach Prüfung der  Kundenanfrage der Ansicht sein sollte, für die vorgenannten Änderungen oder Personalisierungen keine  Vergütung zu verlangen, können letztere auch über computergestützte Informationsmittel, wie beispielsweise per  E-Mail, vereinbart werden. 

9.3 MotorK hat das Recht, nach eigenem Ermessen und gemäss den in Artikel 9.4 dargelegten Modalitäten  folgende Änderungen an den Dienstleistungen vorzunehmen: (i) Herausgabe neuer Produkte, die den bereits  erbrachten ähnlich sind; (ii) wesentliche Änderungen an den Dienstleistungen gemäss Artikel 9.1 und 9.2; (iii)  technologische Verbesserungen der bereits erbrachten Dienstleistungen; und (iv) Migration von den  Dienstleistungen zu anderen ähnlichen Produkten, die von MotorK angeboten werden, welche die Produkte  WebSparK und LeadSparK/den Service Training & Coaching beinhalten können, aber nicht darauf beschränkt  sind.

9.4 Bezüglich der in Artikel 9.3 genannten Änderungen verpflichtet sich MotorK, den Kunden mindestens  30 (dreißig) Kalendertage vor Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail und/oder per Einschreiben mit  Rückschein zu informieren. Nach einer solchen Mitteilung hat der Kunde nicht das Recht, vorzeitig vom Vertrag  zurückzutreten. 

9.5 Etwaige Bedingungen, die durch Verfügungen der zuständigen öffentlichen Behörden auferlegt werden,  verstehen sich als automatisch in die Vereinbarung aufgenommen; Klauseln, die damit unvereinbar sind, werden  abgeschafft.  

9.6 Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass die Vergütung laut Vereinbarung pro 12 (zwölf)-Monats Zeitraum der Gültigkeitsdauer der Vereinbarung um die in den letzten 12 (zwölf) Monaten verzeichnete  Inflationsrate erhöht wird, und auf jeden Fall um ein Ausmaß von nicht weniger als 2,5% für jedes Jahr  („Erhöhungen“). Die Erhöhungen aus diesem Artikel kommen automatisch auf den Kunden zur Anwendung,  ohne dass eine vorherige Mitteilung notwendig ist, und sie sind mit der Unterzeichnung der Vereinbarung als  akzeptiert zu verstehen. Die Erhöhungen können auf keinen Fall als Grund für den Rücktritt von bzw. die  Auflösung der Vereinbarung betrachtet werden.  

9.7 Unbeschadet der obigen Ausführungen behält sich die Firma MotorK das Recht vor, die  Vertragsbedingungen einschließlich der wirtschaftlichen Bedingungen einseitig und nach ihrem Ermessen zu  ändern („Variationen“), wobei MotorK den Kunden unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist von 30  (dreißig) Kalendertagen im Verhältnis zum Beginn der Variationen per zertifizierter E-Mail, Einschreiben mit  Rückschein, E-Mail oder mit anderen computergestützten Informationsmitteln informiert und der Kunde sich  verpflichtet, stets darauf zu antworten, indem er eines der oben genannten Kommunikationshilfsmittel nutzt, um  den erfolgten Erhalt zu bestätigen oder um das im Folgenden beschriebene teilweise Rücktrittsrecht auszuüben;  die Firma MotorK verpflichtet sich, in diesem Sinne in der vorgenannten Mitteilung, die sie dem Kunden senden  wird, ausdrücklich auf das Recht des Kunden auf Rücktritt von der Vereinbarung zu verweisen, wie dies im  Folgenden näher beschrieben wird. Durch die Nutzung der Dienste nach Ablauf der oben genannten  Vorankündigungsfrist für die Variationen akzeptiert der Kunde die Variationen, es sei denn, er übt sein im  Folgenden beschriebenes Rücktrittsrecht aus, bevor diese Variationen wirksam werden. Als einzige Abweichung  von den Vorgaben der Vereinbarung kann der Kunde MotorK insbesondere ausschließlich in Bezug auf den  Dienst von MotorK, der Gegenstand der Variationen ist, innerhalb dem für das Inkrafttreten der Variationen  vorgeschlagenen Datum seinen Willen bekanntgeben, teilweise von der Vereinbarung zurückzutreten. Bei  Ausübung des teilweisen Rücktrittsrechts angesichts der Variationen aus diesem Artikel enden die Wirkungen der  Vereinbarung ausschließlich in Bezug auf den Dienst von MotorK, der Gegenstand der Variationen ist.  

9.8 Die Firma MotorK behält sich nach ihrem ausschließlichen Ermessen das Recht vor, die Bereitstellung  jedes einzelnen Dienstes zu beenden, wenn sie der Ansicht ist, dass dieser technologisch überholt ist. In diesem  Fall hat MotorK das Recht, die Vereinbarung durch eine vorherige schriftliche Mitteilung an den Kunden, die auch  per E-Mail gesendet werden kann, einseitig aufzulösen. In diesem Fall erkennt der Kunde an und akzeptiert bereits  ab jetzt, dass er gegenüber MotorK für die Einstellung der Bereitstellung des Dienstes keine Ansprüche erheben  kann, auch nicht in Form einer Erstattung oder Entschädigung. 

  1. Geistiges Eigentum  

10.1 Für die Zwecke der Vereinbarung versteht man unter „geistigen Eigentumsrechten“ jedes beliebige,  eingetragene bzw. nicht eingetragene geistige und gewerbliche Eigentumsrecht, wie – lediglich beispielsweise – Urheberrechte, Marken, Design und Domänennamen, Software. 

10.2 MotorK Italia S.r.l., mit Rechtssitz in Via Ludovico D’Aragona Nr. 9, 20132 Mailand (MI), Italien, USt IdNr. 07134830962, ist und bleibt ausschließlicher Inhaber sämtlicher geistigen Eigentumsrechte an den Diensten,  sowie an allen Verbesserungen und/oder Aktualisierungen der Dienste, die während der Gültigkeitsdauer der  Vereinbarung vorgenommen werden. 

10.3 Der Kunde verpflichtet sich, keine Verhaltensweisen zutage zu legen, die in irgendeiner Weise die geistigen  Eigentumsrechte der Firma MotorK und/oder eines ihrer Rechtsvorgänger verletzen oder irgendwie  beeinträchtigen kann, und er erkennt ausdrücklich an, dass er kein gewerbliches oder geistiges Eigentumsrecht an  den Diensten erwirbt und keinen Zugriff auf irgendeinen Software-Quellcode hat, außer die Vereinbarung  und/oder die Anlagen sehen etwas anderes vor. 

10.4 Für die Dienste gewährt MotorK dem Kunden eine nicht exklusive Lizenz, deren Gegenstand die geistigen  Eigentumsrechte sind, die zur Nutzung der Dienste aus den Anlagen ausschließlich zu den Zwecken und für die  Gültigkeitsdauer der Vereinbarung sowie gegen die korrekte und vollständige Bezahlung der Vergütungen, die die  Vereinbarung und die Anlagen vorsehen, erforderlich sind; bei Beendigung der Vereinbarung aus einem beliebigen  Grund verbleiben die geistigen Eigentumsrechte an den Diensten, sowie jedes Recht, das mit ihnen 

zusammenhängt/verbunden ist, bei MotorK, und der Kunde verpflichtet sich bereits ab jetzt, jedwede Nutzung  der Dienste zu beenden, sowie für die Rückgabe und Vernichtung sämtlicher Materialien, Datenträger und/oder  Kopien aller Unterlagen, die sich auf die Dienste von MotorK beziehen, zu sorgen; hiervon ausgeschlossen sind  einzig und allein die Inhalte und/oder Daten, die vom Kunden bereitgestellt und von MotorK für die Dienste  veröffentlicht wurden. 

10.5 Der Kunde i) verpflichtet sich, die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der geistigen Eigentumsrechte von  MotorK in keiner Weise und aus keinem Grund anzufechten, und ii) er erkennt an und akzeptiert, dass das  technische und geschäftliche Know-How von MotorK auf keinen Fall als Gegenstand der Lizenz betrachtet kann,  auf die sich die Vereinbarung bezieht, und dass daher MotorK der ausschließliche Inhaber ist und bleibt.  

10.6 Der Kunde autorisiert MotorK bereits ab jetzt, den Kunden und seine geistigen Eigentumsreche sowie all  das, was im Rahmen der Vereinbarung zu Verkaufsförderungs- und Werbezwecken im Zusammenhang mit der  Tätigkeit von MotorK erreicht wurde, auf der Internetseite und den offiziellen Kanälen von MotorK auch in den  sozialen Netzwerken zu erwähnen, sowie auch in den Pressemitteilungen zur Tätigkeit der Firma, in Showreels  und Dokumenten für die Teilnahme an öffentlichen und privaten Ausschreibungen, und in allen anderen  Dokumenten, die sich auf die Bewerbung der Tätigkeit von MotorK beziehen und/oder anderweitig damit  zusammenhängen. 

  1. Rücktritt und Auflösung 

11.1 Unbeschadet der Vorgaben aus anderen Abschnitten der Vereinbarung erkennt der Kunde an und  akzeptiert, dass MotorK jederzeit das Recht hat, von der Vereinbarung zurücktreten, indem dies dem Kunden  schriftlich angekündigt wird, und zwar per Einschreiben mit Rückschein und/oder zertifizierter E-Mail an die in  den Anlagen enthaltenen Adressen des Kunden und mit einer Vorankündigungsfrist von 30 (dreißig)  Kalendertagen, während der MotorK das Recht auf die Vergütung und der Kunde das Recht hat, die vereinbarten  Dienste bis zur tatsächlichen Beendigung der Vereinbarung durch die Ausübung des Rücktrittsrechts zu erhalten. 11.2 Unbeschadet anderslautender Vorgaben aus der Vereinbarung hat der Kunde unter ausdrücklicher  Abweichung von den eventuellen Vorschriften des anwendbaren Gesetzes nicht das Recht, vorab von der  Vereinbarung zurückzutreten. Unbeschadet der obigen Angaben erkennt der Kunde an und akzeptiert, dass bei  einer Anfrage seinerseits um Unterbrechung und/oder keine Bereitstellung der Dienste vor dem Go Live Date  unter Verstoß gegen diesen Artikel außer den gesetzlichen Behelfen auf jeden Fall eine Pönale zu zahlen ist, die  nach dem Ermessen von MotorK: i) der Höhe der Activation Fee entspricht, falls eine solche in den Anlagen  vorgesehen ist, und/oder ii) der Höhe von 4 (vier) Monatsgebühren entspricht, die in den Anlagen beziffert sind. 

11.3 Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass MotorK die Befugnis hat, die Vereinbarung durch eine  einfache schriftliche Mitteilung in Form eines Einschreibens mit Rückschein und/oder einer zertifizierten E-Mail  aufzulösen, falls der Kunde die Pflichten, auf denen die Vereinbarung basiert, nicht erfüllt und nicht innerhalb von  15 (fünfzehn) Kalendertagen ab dem Zeitpunkt, an dem er hierzu von MotorK schriftlich aufgefordert wurde, für  Abhilfe gesorgt hat (wenn diese Nichterfüllung behoben werden kann), einschließlich – lediglich beispielsweise – die Kooperations-/Zusammenarbeitspflichten des Kunden. 

11.4 Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass MotorK in folgenden Fällen zur Auflösung der Vereinbarung  mit unmittelbarer Wirkung durch eine einfache schriftliche Mitteilung per Einschreiben mit Rückschein und/oder  zertifizierter Mail gemäß Art. 1456 befugt ist: i) Zahlungsverzögerung irgendeiner Vergütung, auch in Bezug auf  nur einen der Dienste, von mehr als 45 (fünfundvierzig) Tagen durch den Kunden, ii) Verletzung einer der  Pflichten durch den Kunden, die die Artikel in Bezug auf „Aufrechterhaltung der Dienste“ (Art. 5), „Geistiges  Eigentum“ (Art. 10) und „Vertraulichkeit (Art. 14) zu dessen Lasten vorsehen. 

  1. Schutz der personenbezogenen Daten 

12.1 Unter Datenschutzvorschriften für die Zwecke der Vereinbarung sind der Datenschutzkodex, die  Verordnung und die Verfügungen der zuständigen Aufsichtsbehörde zu verstehen, auch jene, die hemmenden und  strafenden Charakter haben und auf die Dienste anwendbar sind, sowie alle anderen innerstaatlichen Vorschriften  zum Schutz der personenbezogenen Daten, die auf die Datenverarbeitungen für die Dienste anwendbar sind. 

12.2 Die Parteien verpflichten sich ausdrücklich, im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereichs, für den sie  Verantwortliche der Verarbeitung sind, die Datenschutzvorschriften einzuhalten, und beide erkennen an, dass die  Einhaltung der Pflichten in Sachen Schutz und Wahrung der Informationen und personenbezogenen Daten eine  Angelegenheit ist, der die jeweiligen Gesellschaften größte Wichtigkeit beimessen. Die Parteien verpflichten sich  außerdem, dafür zu sorgen, dass die oben genannten Vorschriften auch von ihren Beschäftigten, Agenten und  Unterauftragnehmern eingehalten werden. 

12.3 Im Sinne und zu den Zwecken der Bestimmungen aus Art. 13 der Verordnung informiert MotorK in der  Eigenschaft als Verantwortlicher der Verarbeitung den Kunden, dass alle vom Kunden direkt bereitgestellten  personenbezogenen Daten bzw. die Daten, die für die Durchführung der Vereinbarung in den Besitz von MotorK  gelangen und die in irgendeiner Weise mit der Vereinbarung zusammenhängen und sein Personal oder seine  Mitarbeiter oder Dritte betreffen, in automatischer und nicht automatischer Form verarbeitet werden, und zwar  ausschließlich für i) Verwaltungs- und Administrationszwecke in Bezug auf die Erfüllung der vertraglichen und  gesetzlichen Pflichten, ii) (ausschließlich in Bezug auf die E-Mail-Daten des Kunden) den Verkauf von Produkten  oder Diensten, die analog zum gekauften Dienst sind, auf Grundlage des rechtmäßigen Interesses von MotorK  gemäß Art. 130.4 Datenschutzkodex, und schließlich iii) zur Verkaufsförderung in Bezug auf weitere, von MotorK  (und/oder seinen Partnern) angebotene Dienste, sowie für Marktforschungen und/oder die Verbesserung der  Dienste und/oder für Customer Satisfaction-Tätigkeiten ausschließlich nach Erteilung der entsprechenden  Einwilligung des Kunden, was in der Datenschutzinformation für die Kunden näher dargelegt ist.  

12.4 Die Parteien erkennen an und akzeptieren Folgendes: Falls die Dienste aus der Vereinbarung  Verarbeitungstätigkeiten von personenbezogenen Daten durch MotorK vorsehen, bezüglich derer der Kunde der  Verantwortliche für die Verarbeitung ist, ernennt der Kunde MotorK mit einem geeigneten DPA gemäß dem von  MotorK bereitgestellten Modell zum Auftragsverarbeiter und/oder Unterauftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28  der Verordnung. Dieses DPA stellt einen wesentlichen Bestandteil der Vereinbarung dar – abgesehen von seiner  Unterzeichnung durch den Kunden verpflichtet sich der Kunde bereits ab jetzt, dieses im Detail zu prüfen, und  es versteht sich durch die Annahme der Anlagen als vollumfänglich angenommen -, auch in Bezug auf etwaige  Verarbeitungen vor der Annahme derselben und/oder eventueller Testtätigkeiten. Die Parteien erkennen ebenfalls  an und akzeptieren, dass die Sonderbedingungen zur Anwendung kommen, die in Sachen Verarbeitung  personenbezogener Daten in der von MotorK diesbezüglich geteilten Anlage vorgesehen sind, falls die Dienste  die Übermittlung von Daten von MotorK an den Kunden vorsehen, die von MotorK und/oder ihren  Drittlieferanten als Verantwortliche der Verarbeitung anfänglich erfasst wurden und daraus folgt, dass der Kunde  zum Verantwortlichen der Verarbeitung wird. 

12.5 Der Kunde erkennt ausdrücklich an und akzeptiert, dass MotorK in den Diensten Cookies und/oder  andere Arten von Identifikatoren für Analysen und/oder Profiling integrieren kann (rein beispielsweise Google  Analytics, Hogjar, Satismeter), um als Verantwortlicher der Verarbeitung die Performance der Dienste und/oder  das Verhalten der betroffenen Personen im Dienste-Kontext zu überwachen.  

  1. Abtretung 

13.1 Der Kunde kann die Vereinbarung oder eines der darin vorgesehenen Rechte ohne vorherige schriftliche  Genehmigung durch MotorK nicht abtreten. 

13.2 MotorK kann die Vereinbarung oder eines der darin vorgesehenen Rechte ohne vorherige schriftliche  Genehmigung des Kunden durch eine schriftliche Mitteilung, die dem Kunden zu senden ist, abtreten. 

  1. Vertraulichkeit 

14.1 Die Parteien geben sich gegenseitig zur Kenntnis, dass sie bei der Ausführung der Vereinbarung  vertrauliche Informationen austauschen können, d.h. technische und/oder kommerzielle Informationen, die sich  auf eine Partei und/oder deren Tätigkeit bezieht bzw. auf die Tätigkeit, die diese erbringen will, die der anderen  Partei mitgeteilt oder zur Verfügung gestellt wird, einschließlich – lediglich beispielsweise – Projekte, Erfindungen,  Prototypen, Muster, angewandte Herstellungsverfahren und/oder die entsprechenden Phasen, Produkte,  Datenbanken, Know-How, industrielle, geschäftliche, verkaufsbezogene, Business-, Marketing- und Pricing Strategien, Preislisten und Rabatte, Kosten, besondere Lieferbedingungen, die Preisliste der Lieferanten und  Vertreiber, nicht öffentliche finanzielle Informationen, die kreativen Linien/Gestaltungslinien, die technischen,  kommerziellen und organisatorischen Kenntnisse bezüglich der Tätigkeit, Organisation und Struktur der  Gesellschaft („vertrauliche Informationen“). 

14.2 Die Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, von denen sie im Rahmen der  Beziehungen im Zuge der Vereinbarung Kenntnis erlangt haben, streng vertraulich zu behandeln und geheim zu  halten. Die vertraulichen Informationen dürfen daher nicht an Dritte verbreitet werden, weder vollkommen noch  teilweise, weder schriftlich noch mündlich bzw. in keiner anderen Form, und wenn, dann nur infolge der  ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch die Partei, die deren Inhaberin ist. 

14.3 Falls eine der Parteien eine oder mehrere vertrauliche Informationen zu den anderen Parteien mit ihren  Beschäftigten, Mitarbeitern, Beratern, Sublieferanten und/oder einer beliebigen Drittperson teilen sollte, die in die  Ausarbeitung der Dienste involviert bzw. ein anderweitiger Mitarbeiter ist, verpflichtet sich die die Informationen  erhaltende Partei, die oben genannten Drittpersonen zur Vertraulichkeit gemäß diesem Artikel zu verpflichten. 

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Jede Partei verpflichtet sich auf jeden Fall, die andere Partei aus allen Schäden, Aufwendungen, Ansprüchen,  Auslagen und Kosten (auch Gerichtskosten) direkter und indirekter Art schad- und klaglos zu halten, die sich in  irgendeiner Weise aus der Vertraulichkeitspflicht der oben genannten Drittpersonen ergeben.  14.4 Falls von einer Partei die Bekanntgabe der vertraulichen Informationen verlangt wird, muss diese  unverzüglich die Inhaberpartei informieren, damit diese die Möglichkeit hat, die Preisgabe der vertraulichen  Informationen im Sinne und zu den Zwecken der anwendbaren Gesetze zu vermeiden. 14.5 Falls eine vertrauliche Information für Zwecke kopiert, mitgeteilt oder verwendet wird, die sich von den  laut Vereinbarung genehmigten Zwecken unterscheiden, verpflichtet sich die Partei, die hiervon Kenntnis erlangt,  die Inhaberpartei unverzüglich schriftlich zu informieren (ohne Präjudiz für die Rechte und Behelfe, die dieser zur  Verfügung stehen), und auf deren Anfrage sämtliche Handlungen vorzunehmen (einschließlich die Anrufung der  Gerichtsbehörde), die notwendig sind, um der nicht autorisierten Verbreitung abzuhelfen oder das Kopieren, die  Mitteilung oder die sonstige unzulässige Verwendung der vertraulichen Informationen zu verhindern. 14.6 Die Parteien geben sich gegenseitig zur Kenntnis, dass jede Verletzung bzw. jede versuchte Verletzung  der Vertraulichkeitspflichten aus diesem Abschnitt der Vereinbarung der Partei, die Inhaberin der vertraulichen  Informationen ist, einen unwiederbringlichen Schaden zufügt. Der Kunde akzeptiert überdies, dass MotorK das  Recht hat, kraft Gesetz eine Sicherungs- und/oder Dringlichkeitsverfügung vor dem Verfahren und eine  vorübergehende, Vorab- oder permanente Unterlassungsverfügung zu erwirken, um diese Verletzung, die  angedrohte Verletzung oder jede andere weitere Verletzung zu unterdrücken und zu hemmen, ohne dass der  Beweis des Schadens erforderlich ist; das Recht auf Erwirkung einer Unterlassungsverfügung kommt jedoch zu  allen anderen Behelfsmaßnahmen, die der Inhaberpartei gemäß Gesetz zustehen, hinzu und summiert sich zu  diesen, einschließlich des Ersatzes für den höheren Schaden.  

14.7 Die Parteien erkennen an, dass die vertraulichen Informationen als Insiderinformationen im Sinne der  Verordnung über Marktmissbrauch (EU) Nr. 596/2014 („MAR“) gelten können. Daher verpflichten sich die  Parteien gegenseitig, die anwendbaren Bestimmungen aus der MAR und der zuständigen Behörden einzuhalten. 14.8 Die Parteien vereinbaren, dass diese Vertraulichkeitspflicht über das Ende der Vereinbarung aus jedem  beliebigen Grund hinausgeht, und zwar für einen Zeitraum von weiteren fünf (5) Jahren und auf jeden Fall bis zu  dem Zeitpunkt, an dem die vertraulichen Informationen als geheime Informationen im Sinne der anwendbaren  Vorschriften schutzwürdig sind; sie verbleiben in der Verfügbarkeit und unter der Kontrolle der Partei, die  Inhaberin ist. 

  1. Allgemeine Klauseln 

15.1 Sämtliche Mitteilungen zwischen den Parteien erfolgen schriftlich an die in den Anlagen angegebenen  Adressen oder per Einschreiben mit Rückschein bzw. per zertifizierter E-Mail und/oder E-Mail. Die Mitteilungen  des Kunden an MotorK müssen an die im Folgenden angegebenen Adressen gerichtet werden oder an die andere  Adresse, die MotorK dem Kunden durch Anlagen und/oder nach dem Datum der Vereinbarung unter Einhaltung  der obigen Angaben bekanntgeben kann: Zertifizierte E-Mail MotorK: drivek@pec.it 

15.2 Die Parteien beabsichtigen nicht, mit der Unterzeichnung der Vereinbarung irgendeinen  Zusammenschluss oder ein Joint Venture zu gründen, und sie beabsichtigen auch nicht die Begründung eines  Agenturverhältnisses. 

15.3 Bei Ablauf der Vereinbarung und in allen Fällen der vorzeitigen Beendigung aus einem beliebigen Grund  sorgt MotorK für die Deaktivierung der Dienste und unterbricht daher endgültig und ohne weitere  Vorankündigung die Bereitstellung der Dienste.  

15.4 Wenn eine Partei Vorgangsweisen der anderen Partei duldet, die diese unter Verstoß gegen irgendeine  Bestimmung aus dieser Vereinbarung zutage legt, stellt dies keinen Verzicht auf die Rechte aus der Bestimmung  dar, gegen die verstoßen wurde, und auch nicht auf das Recht, die genaue Erfüllung aller Bestimmungen der  Vereinbarung zu verlangen. 

15.5 Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung eines Rechts, das einer Partei gemäß der Vereinbarung  zusteht, führt nicht zum Verzicht auf dieses Recht. 

15.6 Die etwaige Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln der Vereinbarung führt nicht  dazu, dass die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung ungültig oder unwirksam werden. 15.7 Die Parteien vereinbaren, dass die elektronischen Dokumente, die in den Informatiksystemen von  MotorK aufbewahrt werden, einschließlich E-Mails und/oder Nachrichten über Chat-Systeme als gültiger Beweis  für die zwischen den Parteien erfolgten Mitteilungen betrachtet werden.  

15.8 Die Parteien erkennen an und akzeptieren, dass die Vereinbarung auch durch die Verwendung  elektronischer Unterschriften gültig unterzeichnet werden kann (einschließlich der einfachen elektronischen  Signatur mittels DocuSign, Adobe Acrobat oder einem anderen ähnlichen Hilfsmittel) und dass diese die gleiche 

11 

Wirksamkeit wie die eigenhändige Unterschrift haben. Nach Anbringung der elektronischen Signatur, auch bei  einer einfachen elektronischen Signatur, verpflichtet sich der Kunde, deren Gültigkeit nicht bestreiten. Im  Zusammenhang mit den obigen Ausführungen i) erklärt und garantiert der Kunde, dass die Referenten des  Kunden, die sich um die Vorgaben aus der Vereinbarung und deren Aushandlung kümmern, über die Befugnisse  und Kenntnisse verfügen, um MotorK die genaue E-Mail-Adresse anzugeben, die für das elektronische  Signaturverfahren zu verwenden ist, und ii) er verpflichtet sich, MotorK aus allen Schäden, Aufwendungen,  Ansprüchen, Auslagen oder Kosten (auch Gerichtskosten) schad- und klaglos zu halten, die sich aus Fehlern der  vorgenannten Referenten und jedenfalls aus der Handhabung des elektronischen Signaturverfahrens durch den  Kunden ergeben.  

15.9 Unbeschadet anderslautender Vorgaben aus der Vereinbarung muss jede Änderung an den  Vereinbarungsbedingungen zwischen den Parteien abgemacht werden und bei sonstiger Nichtigkeit aus einem  schriftlichen Dokument hervorgehen. 

  1. Anwendbares Gesetz und zuständiger Gerichtsstand 

16.1 Die Vereinbarung wird vollumfänglich durch das italienische Gesetz geregelt.  16.2 Sämtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Auslegung, Ausführung, Gültigkeit, Existenz  und/oder allen anderen Umständen in Bezug auf die Vereinbarung entstehen sollten und/oder in Bezug auf  Umstände, die mit der Vereinbarung zusammenhängen, fallen unter die ausschließliche Zuständigkeit des  Gerichtsstandes Mailand. 

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Im Sinne und zu den Zwecken der Art. 1341 und 1342 ital. ZGB genehmigt der Kunde mit der Annahme der  Vereinbarung ausdrücklich folgende Artikel der AB: Art. 1.3, 1.5, 1.6 „Gegenstand, Begriffsbestimmungen und  Dauer”, Art. 3 „Pflichten und Garantien des Kunden”, Art. 4.1, 4.4 „Modalitäten für die Bereitstellung der  Dienste”, Art. 5 „Aufrechterhaltung der Dienste”, Art. 6 „Inhalt der Dienste”, Art. 7 „Haftungsausschluss und – beschränkungen für MotorK”, Art. 8.3 „Vergütung”, Art. 9 „Änderung der Dienste und Variation der  wirtschaftlichen Bedingungen”, Art. 10.2 „Geistiges Eigentum”, Art. 11 „Rücktritt und Auflösung”, Art. 13  „Abtretung”, Art. 14 „Vertraulichkeit”, Art. 15.7, 15.8 „Allgemeine Klauseln”, Art. 16 „Anwendbares Gesetz und  zuständiger Gerichtsstand“.

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